Neuer Gefahrenzonenplan für Göstling an der Ybbs schafft mehr Sicherheit

Vor Ort bei der Überprüfung des Gefahrenzonenplanes (v.l.n.r.): Friedrich Pühringer (Amt der NÖ Landesregierung), Mario Schritter, Gebietsbauleiter Eduard Kotzmaier (beide Wildbachverbauung), Andreas Pichler (BMLUK), Georg Dichlberger (Wildbachverbauung), Helga Fellner (Amt der NÖ Landesregierung), Bürgermeister Friedrich Fahrnberger, Amtsleiter Christoph Ruspekhofer und Sektionsleiter Christian Amberger (Wildbachverbauung)
Foto: WLV

In der Gemeinde Göstling an der Ybbs wurde der Gefahrenzonenplan erfolgreich überarbeitet, um den heutigen Anforderungen zu entsprechen und so mehr Sicherheit für die Bevölkerung zu schaffen.

Am 20 November 2025 wurde die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung des Gefahrenzonenplans für Göstling an der Ybbs abgeschlossen. Die Überarbeitung war notwendig, da die bisherige Fassung aus dem Jahr 1982 nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprach. Seither haben sich sowohl die Erkenntnisse als auch die planungsrelevanten Bereiche erweitert.

Göstling zählt zu den ausgeprägtesten Wildbachgemeinden Niederösterreichs. Insgesamt 42 Wildbäche, darunter zahlreiche Zubringer zur Ybbs sowie der durch den Ortskern fließende Göstlingbach werden von der Wildbach- und Lawinenverbauung betreut. Diese Gewässer können bei intensiven Niederschlägen binnen kurzer Zeit stark anschwellen und dadurch Gebäude, landwirtschaftliche Flächen und Verkehrswege gefährden.

Daneben weist das Gemeindegebiet 27 Lawineneinzugsgebiete auf, besonders im hinteren Steinbachtal und entlang der Alpenstraße auf das Hochkar. Hinzu kommen mehrere Bereiche, die durch Steinschlag bedroht sind. Die Aktualisierung des Gefahrenzonenplans bildet somit eine wichtige Grundlage, um Risiken präziser einschätzen zu können und mehr Sicherheit für die Bevölkerung zu schaffen.

Sind Sie durch Naturgefahren gefährdet?

Daten über die Gefährdung durch Naturgefahren sind öffentlich. Betroffene Anrainerinnen und Anrainer finden Informationen unter www.waldatlas.at, www.naturgefahren.at, www.hochwasserrisiko.at, in den GIS-Portalen der Länder und natürlich auf ihrem Gemeindeamt.