Technische Richtlinie für die Wildbach- und Lawinenverbauung

Die „Technischen Richtlinien“ stellen nach WBFG 1985 eine fachtechnische Norm dar, in der alle Ziele, Grundsätze, Kriterien, fachlichen Regeln und Formvorschriften enthalten sind, die als Voraussetzung für die Genehmigung von Schutzvorhaben, die Bereitstellung von Bundesmitteln für die Planung, Durchführung, Instandhaltung und Instandsetzung sowie die Kollaudierung von Maßnahmen der WLV Geltung haben.
Die Technischen Richtlinien für die Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) haben gemäß
§ 3 Absatz 2 Wasserbautenförderungsgesetz 1985, BGBl. 148/1985 i.d.g.F. (im Folgenden: WBFG)
Bestimmungen über
- die Zielsetzungen (unter Berücksichtigung von Raumordnung, Umweltschutz und umfassender Landesverteidigung)
- die Kriterien zur Beurteilung der zu fördernden Maßnahmen
- die Kosten-Nutzen-Untersuchung (zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen mit erheblichem finanziellen Umfang oder volkswirtschaftlich weitreichenden Auswirkungen)
- die Grundsätze der Projektierung
- den Inhalt und die Ausstattung von Unterlagen
- die Maßnahmendurchführung, Baukontrolle und Kollaudierung der Maßnahmen
- die Sofortmaßnahmen
- die Instandhaltungsmaßnahmen (Gewährleistung der Wirksamkeit der Anlagen).