5. Call zur Maßnahme 10 – für den Förderungsgegenstand 11.2.5

Moos
Foto: BMLUK / Alexander Haiden

Ab sofort können Projekte zum Förderungsgegenstand 11.2.5 im Rahmen der Maßnahme 10 des Waldfonds eingereicht werden. Die Einreichfrist endet am 21. Jänner 2026, 12:00 Uhr.

Förderungsgegenstände

Der Aufruf beschränkt sich auf den Förderungsgegenstand 11.2.5

11.2.5 „Herstellung von Objekten, welche die Funktion einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte oder zur Biotopvernetzung für zu schützende Arten bereitstellt (Trittsteinbiotope)“

Einreichstelle und Frist

Förderungsanträge müssen bis spätestens 21. Jänner 2026, 12:00 Uhr, ausschließlich online an der hier angeführten Adresse vollständig eingelangt sein.

Bewilligende Stelle ist das

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)
Referat Präsidium 4b – Bewilligende Stelle für den Waldfonds
Stubenring 1, 1010 Wien
E-Mail: BST.Praes.4b@bmluk.gv.at

Weiterführende Informationen

Der vollständige Aufruf zur Einreichung von Anträgen steht am Seitenende als Download zur Verfügung.

Die „Sonderrichtlinie der Bundesministers zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz“ ist auf der Homepage des BMLUK unter Waldfonds, bmluk.gv.at veröffentlicht.

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