Call Bewusstseinsbildung und Information
Ab sofort können Anträge zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung in Bezug auf eine aktive und nachhaltige Waldbewirtschaftung sowie die darauf aufbauende Holzverwendung und deren Innovationspotenziale eingereicht werden. Für die zum Zuge kommenden Projekte stehen jeweils 80.000 Euro aus dem Waldfonds zur Verfügung. Die Frist zur Einreichung der Anträge endet am 31. März 2026
Zielsetzungen
Ziel des Calls Bewusstseinsbildung und Information ist es, ein verstärktes Bewusstsein für eine aktive und nachhaltige Waldbewirtschaftung sowie die damit verbundenen Möglichkeiten der Holzverwendung und deren Innovationspotential zu schaffen.
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Wissensvermittlung und Bewusstseinsbildung zu wald- und holzbezogenen Themenbereichen. Abgedeckt werden soll unter anderem:
- (mobile) Ausstellungen und Begegnungszonen für die breite Öffentlichkeit (Konzepte, Materialien, didaktische Aufbereitung, etc.)
- Medienproduktionen (z.B. Filme, Social-Media Clips, Podcasts)
- Publikationen und Beiträge
- Veranstaltungen, Symposien, Konferenzen, Messen
- Projekte z.B. Bauen mit Holz
- Tagungen, Informationsveranstaltungen, Pressearbeit, Sendungen in Rundfunk und Fernsehen, Seminare, Folder, Plakate, Videos, Apps, Websites, sonstiges Begleitmaterial
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Einreichstelle und Einreichfrist
Förderungsanträge müssen bis spätestens 31. März 2026, 12:00 Uhr, ausschließlich online an der hier angeführten Adresse vollständig eingelangt sein.
Bewilligende Stelle ist das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Referat Präsidium 4b – Bewilligende Stelle für den Waldfonds
Stubenring 1, 1010 Wien
E-Mail: BST.Praes.4b@bmluk.gv.at
Weiterführende Informationen
Der detaillierte Ausschreibungsleitfaden zum Call Bewusstseinsbildung und Information der Österreichischen Holzinitiativesteht steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Die "Sonderrichtlinie (PDF, 416 KB) des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz“ i.d.g.F. ist auf der Homepage des BMLUK unter waldfonds.at veröffentlicht.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung
Von den Förderwerberinnen und Förderwerbern sind im Zuge der Online-Antragsstellung folgende Unterlagen vorzulegen:
- Projektbeschreibung (bitte nehmen Sie Bezug auf die Auswahlkriterien)
- F4 Formblatt Kostenaufstellung (vorgegebenes Format)
- Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug
- Personalunterlagen (Plausibilisierung der Personalkosten mit Vergleichswerten (zum Beispiel vorhandene Dienstverträge))
- Angaben zur Kostenplausibilisierung
- De-minimis Formular
Folgende Formblätter werden für die Verwendung nach einer eventuellen Fördergenehmigung bereitgestellt und sind verpflichtend auszufüllen:
- Formblatt zur Dokumentation der Vergabeverfahren inklusive Ausfüllhilfe und Ausfüllmuster (falls relevant)
- Formblatt zur Dokumentation mehrerer Direktvergaben (falls relevant)
Darüber hinaus ist mit der Endabrechnung ein formfreier, jedoch ausführlicher Endbericht zu übermitteln.