Call Fachberatungsnetzwerk für Holzbau und Holzhybridbauwerke

Holzgebäude der Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, sowie Lebensmittel- und Biotechnologie Tirol
Foto: Hannes Buchinger

Ab sofort können Förderanträge zum Fachberatungsnetzwerk für Holzbau und Holzhybridbauwerke eingereicht werden. Insgesamt stehen für das Fachberatungsnetzwerk 2 Mio. Euro aus dem Waldfonds zur Verfügung. Die Einreichfrist ist der 28.11.2025, 12:00 Uhr.

Zielsetzung

Ziel dieses Calls ist die Weiterentwicklung eines österreichweiten Fachberatungsnetzwerkes mit Schwerpunkt Planung und Ausführung von Holz- und Holzhybridbauwerken. Weitere Schwerpunktthemen sind beispielsweise: Kreislauffähiges Bauen, Nachverdichtung und Schaffung von leistbarem Wohnraum. Die Aufgabe dieses Netzwerkes ist die Förderung und Unterstützung von regionalen und überregionalen Kooperationen von holzverarbeitenden Unternehmen, Planerinnen und Planern, Architektinnen und Architekten etc. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die Bereitstellung von Fortbildungsmöglichkeiten in Form von Seminaren und sonstigen Fortbildungsveranstaltungen mit Expertinnen und Experten aus den verschiedenen Bereichen des Holzbaus. Zusätzlich soll Bewusstseinsarbeit und Knowledge-Transfer im Zuge dieses Netzwerkes passieren.

Wer ist antragsberechtigt?

Natürliche Personen, im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und juristische Personen sowie deren Zusammenschlüsse mit Niederlassung in Österreich.

Wie hoch ist die Förderung?

Das BMLUK stellt im Rahmen des vorliegenden Aufrufs für das zum Zuge kommende Projekt insgesamt bis zu 2 Mio. Euro Fördermittel (bei förderbaren Gesamtkosten von 2,4 Mio. Euro) für Personal-, Sach- und Investitionskosten (ausschließlich immaterielle Investitionen) und anfallende Aktivitäten (Workshops, Seminare, Exkursionen, Publikationen, Informationsmaterial, Öffentlichkeitsarbeit, Holzbau-Statistik-Auswertungen etc.) bereit. Die Förderquote beträgt bis zu maximal 80% der förderbaren Gesamtkosten. Hinsichtlich der förderfähigen und anrechenbaren Kosten gelten die Bestimmungen der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz.

Einreichstelle und Einreichfrist

Förderungsanträge müssen bis spätestens 28.11.2025, 12:00 Uhr, ausschließlich online über diesen Link vollständig eingelangt sein.


Bewilligenden Stelle ist das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)
Referat Präsidium 4b – Bewilligende Stelle für den Waldfonds Stubenring 1, 1010 Wien
E-Mail: bst.praes.4b@bmluk.gv.at

Wie läuft der Förderungsprozess ab?

ACHTUNG: Für die Einreichung des Antrages ist die Angabe einer Betriebs- oder Klientennummer erforderlich. Sollten Sie über keine Betriebs- oder Klientennummer verfügen, gilt:

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben. Diese erhalten Sie über die zuständige Bezirksbauernkammer von der Statistik Austria. Sobald Sie Ihre Betriebsnummer von der Statistik Austria erhalten haben, müssen Sie sich bei der Agrarmarkt Austria (AMA) mit dem Formular „Bewirtschafterwechsel“ über die zuständige Bezirksbauernkammer unter Angabe Ihrer LFBIS-Nummer registrieren.

Nichtland- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Klientennummer anzugeben. Zur Beantragung füllen Sie bitte das Formular „Stammdatenerhebungsblatt für die Erstzuweisung einer Klientennummer“ vollständig aus und senden dieses anschließend an die E-Mailadresse std@ama.gv.at. 
Die Klientennummer wird Ihnen im Anschluss per E-Mail übermittelt.
Das Formular ist im Downloadbereich abrufbar.

Nach Feststellung der Vollständigkeit des Förderungsantrages und Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt ein Auswahlverfahren nach den Kriterien, die für diese Maßnahme festgelegt sind.

Im Auswahlverfahren werden nur vollständige, elektronisch eingelangte Förderungsanträge berücksichtigt. Unvollständige Förderungsanträge sind vom aktuellen Auswahlverfahren ausgeschlossen. Eine neuerliche, gegebenenfalls modifizierte Beantragung des Vorhabens im Rahmen allfälliger nachfolgender Auswahlverfahren ist zulässig.

Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind über den Downloadbereich verfügbar.

Weiterführende Informationen

Bei Interesse finden Sie nähere Details weiter unten im Downloadbereich und in der Sonderrichtlinie Waldfonds.

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