Call Koordinierter Wissensaufbau und Wissenstransfer EUROCODE 5 / Holzverwendungs- und Holzbaunormen

Detailbild einer Holzverbindung
Foto: Georg Rappold

Ab sofort können Förderanträge zum Thema "Koordinierter Wissensaufbau und Wissenstransfer bezüglich EUROCODE 5 sowie anderer Normen im Bereich Holzverwendung und Holzbau" eingereicht werden. Insgesamt stehen für dieses Projekt 200.000 Euro aus dem Waldfonds zur Verfügung. Die Einreichfrist ist der 27.02.2026, 12:00 Uhr.

Zielsetzung

Ziel dieses Vorhabens ist die gezielte Aufbereitung und Weiterentwicklung von Normen im Bereich Holz und Holzbau in Österreich mit besonderem Fokus auf den EUROCODE 5. Ein zentrales Anliegen ist der koordinierte Wissensaufbau und -transfer, der den österreichischen Holzbausektor unterstützen soll. Wichtige Schwerpunkte umfassen den Aufbau und die Koordination einer Plattform bzw. eines Netzwerks zur effektiven Ausrollung des EUROCODE 5, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs). Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Erstellung gemeinsamer Lehrmaterialien und digitaler Tools.

Wer ist antragsberechtigt?

Natürliche Personen, im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und juristische Personen sowie deren Zusammenschlüsse mit Niederlassung in Österreich.

Wie hoch ist die Förderung?

Das BMLUK  gewährt im Rahmen des vorliegenden Aufrufs eine max. Förderung von € 200.000,-- für Personal- und Sachkosten (ausschließlich immaterielle Investitionen) und anfallende Aktivitäten (Publikationen, Informationsmaterial). Die Förderquote beträgt bis zu 70% der förderbaren Gesamtkosten. Hinsichtlich der förderfähigen und anrechenbaren Kosten gelten die Bestimmungen der „Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz“.

Einreichstelle und Einreichfrist

Förderungsanträge müssen bis spätestens 27.02.2026, 12:00 Uhr, ausschließlich online über diesen Link vollständig eingelangt sein.


Bewilligende Stelle ist das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)
Referat Präsidium 4b – Bewilligende Stelle für den Waldfonds Stubenring 1, 1010 Wien
E-Mail: bst.praes.4b@bmluk.gv.at

Wie läuft der Förderungsprozess ab?

ACHTUNG: Für die Einreichung des Antrages ist die Angabe einer Betriebs- oder Klientennummer erforderlich. Sollten Sie über keine Betriebs- oder Klientennummer verfügen, gilt:

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben. Diese erhalten Sie über die zuständige Bezirksbauernkammer von der Statistik Austria. Sobald Sie Ihre Betriebsnummer von der Statistik Austria erhalten haben, müssen Sie sich bei der Agrarmarkt Austria (AMA) mit dem Formular „Bewirtschafterwechsel“ über die zuständige Bezirksbauernkammer unter Angabe Ihrer LFBIS-Nummer registrieren.

Nichtland- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Klientennummer anzugeben. Zur Beantragung füllen Sie bitte das Formular „Stammdatenerhebungsblatt für die Erstzuweisung einer Klientennummer“ vollständig aus und senden dieses anschließend an std@ama.gv.at
Die Klientennummer wird Ihnen im Anschluss per E-Mail übermittelt.
Das Formular ist im Downloadbereich abrufbar.

Nach Feststellung der Vollständigkeit des Förderungsantrages und Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt ein Auswahlverfahren nach den Kriterien, die für diese Maßnahme festgelegt sind.

Im Auswahlverfahren werden nur vollständige, elektronisch eingelangte Förderungsanträge berücksichtigt. Unvollständige Förderungsanträge sind vom aktuellen Auswahlverfahren ausgeschlossen. Eine neuerliche, gegebenenfalls modifizierte Beantragung des Vorhabens im Rahmen allfälliger nachfolgender Auswahlverfahren ist zulässig.

Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind über den Downloadbereich verfügbar.

Weiterführende Informationen

Bei Interesse finden Sie nähere Details weiter unten im Downloadbereich und in der Sonderrichtlinie Waldfonds.

Downloads