Umsetzung der Wiederherstellungs-Verordnung Artikel 9 Flüsse & Auen

Mänderstrecke an der Lafnitz
Foto: Bernhard Schubert

Die EU hat sich ein wichtiges Ziel gesetzt: Bis zum Jahr 2030 sollen 25.000 Flusskilometer in einen frei fließenden Zustand zurückgeführt werden.

Für Österreich wurden umfangreiche Analysen durchgeführt, um die Länge bestehender frei fließender Gewässerstrecken zu ermitteln und Potenziale für die Wiederherstellung zu ermitteln.

Die Forderung nach 25.000 km Free Flowing Rivers wurde erstmals 2020 in der EU-Biodiversitätsstrategie festgelegt. Am 18. August 2024 trat die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Renaturierungsverordnung) in Kraft. Diese Verordnung enthält neben zahlreichen Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, zum Erhalt und zur Verbesserung von Ökosystemen nun auch das verpflichtende Ziel, bis zum Jahr 2030 in der EU 25.000 Flusskilometer zu renaturieren und wieder frei fließen zu lassen.

Analyse zu frei fließenden Flüssen in Österreich

Um die Wiederherstellungsmöglichkeiten in Österreich zu ermitteln, wurden in einem gemeinsamen Planungsprozess mit allen Bundesländern unter Einbindung von Wissenschaft und Stakeholdern (Arbeitsgruppe Gewässer) alle österreichischen Gewässer mit einem Einzugsgebiet über 10 km² analysiert. Es wurde geprüft, ob sie die Kriterien für frei fließende Flüsse bereits jetzt erfüllen. An 3 970 Flusskilometern konnten frei fließende Abschnitte identifiziert werden. Das entspricht nur etwa 12 % der analysierten Gewässerlänge (siehe Abbildung „"Frei fließende Gewässerstrecken und Potentialstrecken in Österreich"“).

Die Auswertungen sind eine wichtige Grundlage, um künftige Renaturierungsprojekte zur Wiederherstellung von frei fließenden Flüssen zu planen. Gewässerstrecken, die nur wenig genutzt sind und in denen vielleicht nur einzelne Bauwerke der Erfüllung der Kriterien im Wege stehen, haben ein gutes Potenzial, durch gezielte Maßnahmen den Zielzustand zu erreichen.

In einer Potenzialanalyse für die Wiederherstellung frei fließender Flüsse in Österreich wurden alle Gewässerstrecken hinsichtlich ihres Renaturierungspotenzials ausgewertet und kartographisch dargestellt (siehe Abbildung „Frei fließende Gewässerstrecken und Potentialstrecken in Österreich“). Insgesamt konnten 2 525 Flusskilometer als Potentialstrecken ausgewiesen werden. Die Ergebnisse der Analyse wurden im April 2026 in einer interaktiven Karte veröffentlicht (siehe Link unten) sowie in der nationalen Strategie zur Umsetzung des Artikel 9 der Wiederherstellungsverordnung zusammengefasst (siehe Link unten). 

Die tatsächliche Umsetzbarkeit von Maßnahmen für die Wiederherstellung frei fließender Flüsse, also die Möglichkeit der Entfernung von Barrieren, hängt natürlich stark von den jeweiligen lokalen Rahmenbedingungen ab und es muss im Einzelfall unter Einbindung aller Betroffenen sorgfältig evaluiert werden, ob der Rückbau von Barrieren mit den bestehenden Nutzungen und Anforderungen an das Gewässer vereinbar ist.

Warum sind frei fließende Flüsse wichtig?

Ein intakter, frei fließender Fluss kann sich in alle Richtungen entwickeln und verbindet dadurch verschiedene Wasser- und Landlebensräume. Natürliche Prozesse wie der Geschiebetransport und das saisonale Abflussverhalten gestalten sehr dynamische Lebensraumbedingungen für Tiere und Pflanzen. Es entstehen vielfältige Lebensräume und die Artenvielfalt wird gefördert. Durch die Vernetzung sind ungehinderte Wanderungsbewegungen der Gewässerfauna möglich.
Naturnahe Flüsse sind sehr dynamisch und widerstandsfähiger gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels.

Was macht einen Fluss "frei fließend"?

Frei fließende Flüsse zeichnen sich durch mehrere wichtige Eigenschaften aus:

  • Der Fluss wird nicht durch größeren Barrieren eingeschränkt und ist gut mit seinem Auengebiet verbunden. Zu solchen Barrieren gehören zum Beispiel
    • Querbauwerke wie Absturzbauwerke oder Wasserkraftwerke
    • Hindernisse entlang des Flussufers wie Uferverbauungen und Hochwasserschutzdämme
    • Sohlpflasterungen, die die Verbindung zum Grundwasser einschränken und eine vertikale Barriere darstellen
  • Der Feststoffhaushalt im Einzugsgebiet muss weitgehend ungestört sein
  • Die gewässertypischen Fischarten müssen den Abschnitt erreichen können. Alle Querbauwerke im Wanderbereich der Fische müssen für diese passierbar sein
  • Die Gewässerstrecke muss eine gewisse Mindestlänge aufweisen, um wichtige ökologische Funktionen erfüllen zu können.

EU-weit gültige Kriterien

Die Europäische Kommission veröffentlichte 2025 eine Methodik, in der Kriterien für die Definition von Free Flowing Rivers beschrieben sind (siehe Link unten).

Um bestehenden Gewässer- und Umlandnutzungen Rechnung zu tragen und um realistische und umsetzbare Vorgaben zu machen, verlangt die Methodik nicht das komplette Fehlen von Barrieren. Es wurden Grenzwerte definiert, wie viele Belastungen in einem frei fließenden Abschnitt toleriert werden können. 

Entwurf des 1. Wiederherstellungsplans

Im September 2026 übermittelt Österreich den Entwurf des 1. Wiederherstellungsplans an die Europäische Komission. Darin sind die bestehenden frei fließenden Flussabschnitte sowie die Potentialstrecken für Renaturierung ausgewiesen. 

Die Wiederherstellung frei fließender Flüsse ist ein zentraler Schritt, um die biologische Vielfalt und die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel in Europas Gewässern zu fördern. Die Analysen zeigen, dass Österreich Potenzial hat, einen wichtigen Beitrag zum EU-weiten Ziel zu leisten und gleichzeitig seine Gewässer ökologisch aufzuwerten.

Die Ziele der Renaturierungsverordnung hängen eng mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie zusammen. Im Rahmen des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans wurden in Österreich bereits viele konkrete Maßnahmen zur Verbesserung und Vernetzung von Lebensräumen umgesetzt und viele weitere sind geplant. Diese Maßnahmen unterstützen auch die Wiederherstellung von frei fließenden Gewässerstrecken.

Karte Frei Fließende Flüsse und Potentialstrecken Österreich
"Frei fließende Gewässerstrecken und Potentialstrecken in Österreich"
Österreich-Beitrag zusätzliche frei fließende Gewässer: Bis 2030: 300 km, Bis 2050: 2000 km
 
"Potenzielle Flächen für die Verbesserung/Wiederherstellung von Auen"
"Potenzielle Flächen für die Verbesserung/Wiederherstellung von Auen"
Bis 2030 zusätzliche Maßnahmen auf 2.500 ha, Bis 2050: 10.000 ha
 

Ziel bis 2030

25.000 km frei fließender Gewässer in der EU

Österreichische Zielwerte im Bereich Gewässer bis 2030

  • Definition von Potenzialstrecken, Kriterien
  • 300 km Beitrag zur frei fließenden Gewässerstrecke
  • 2.500 ha Au-Flächen

Finanzierung

  • 60 - 80 Mio. € bis 2030: Nutzung von Synergien in Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie und EU-Wasserrahmenrichtlinie
  • Faktoren bei Priorisierung: Grundeigentum, ökologischer Nutzen und technische Umsetzbarkeit, Hochwasserschutz, Energieversorgung und Wasserwirtschaft

In diesem Video sehen Sie Renaturierungsmaßnahmen des Flusses Lafnitz in Ostösterreich.

 

In diesem Video sehen Sie die Renaturierungsmaßnahmen des Flusses Pielach in Niederösterreich.

Weiterführende Informationen