Abwasseremissionsverordnung Tierkörperverwertung und Gelatine

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Die Begutachtungsfrist endet mit 8. Oktober 2026

Hier finden Sie den Entwurf sowie die Materialien zur Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Tierkörperverwertung und aus der Herstellung von Hautleim, Gelatine und Knochenleim (Abwasseremissionsverordnung Tierkörperverwertung und Gelatine – AEV Tierkörperverwertung und Gelatine) erlassen wird: