Veröffentlichung der Leitlinie zu Rodentizidprodukten mit antikoagulanten Wirkstoffen

Biozide

Rodentizide sind Biozidprodukte und werden vor allem zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen eingesetzt. Die meisten Rodentizide enthalten antikoagulante (blutgerinnungs-
hemmende) Wirkstoffe. Ihr Einsatz ist geboten, jedoch gleichzeitig für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt mit hohen Risiken verbunden.

Um die Risiken von Umweltkontamination und Primär- und Sekundärvergiftungen sukzessive zu minimieren, soll die Verwendung von Rodentiziden mit antikoagulanten Wirkstoffen in Österreich weitest möglich in kompetente Hände gelegt werden. Die Abänderung der Risikominderungsmaßnahmen zu Biozidprodukten mit antikoagulanten Rodentiziden wird daher in einer Leitlinie veröffentlicht.

Gemäß § 2 Absatz 4 Biozidproduktegesetz BGBl. I Nr. 105/2013 idgF kann der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft „[…] gemäß den Bedingungen des Art. 37 der Biozidprodukteverordnung für das Bereitstellen von Biozidprodukten auf dem Markt und deren Verwendung Risikominderungsmaßnahmen in Leitlinien vorsehen. Leitlinien sind mindestens zehn Monate vor deren Umsetzung in Zulassungen auf der Internetseite des Bundesministeriums […] zu veröffentlichen.“

Nach der Leitlinie zu Rodentizidprodukten mit antikoagulanten Wirkstoffen werden diese Rodentizide für nicht-berufsmäßige Verwender (breite Öffentlichkeit) künftig nicht mehr zugelassen, für berufsmäßige Verwender ist eine Sachkunde nachzuweisen, auch für konzessionierte Schädlingsbekämpfer werden die Auflagen erweitert.

Folgende Überlegungen waren für diese Maßnahmen entscheidend:

Private Verwender:

Die Erste Österreichischen Fallstudie zu rodentiziden Wirkstoffen in der Umwelt (UBA, 2020) hat
gezeigt, dass in Greifvögeln und Füchsen bzw. Fischen antikoagulante Wirkstoffe, teils in hohen
Konzentrationen nachweisbar waren. Dies zeigt nun auch für Österreich die Verbreitung dieser
Stoffe in der Umwelt sowie Sekundärvergiftungen. Um die Risiken weiter zu minimieren, werden
in Österreich künftig für private Verwender ohne jede Ausbildung der freie Erwerb und die
Verwendung von antikoagulante Rodentizide nicht mehr zugelassen. Für private Verwender bleiben Rodentizide mit dem Wirkstoff Alphachloralose zur Bekämpfung von Mäusen in Innenräumen derzeit noch zugelassen.

Für private Verwender gelten auch Schlagfallen zur Mäusebekämpfung in Innenräumen als hinreichend wirksam, wenn diese Fallen die Kriterien des Leitfadens NoCheRo-Guidance for the Evaluation of Rodent Traps erfüllen und die privaten Verwender über die korrekte Handhabung informiert sind. Im Durchführungsbeschluss (EU) 2024/816 der Europäischen Kommission wird eine Studie zitiert, die dies zeigt. Schließlich stehen in Österreich für die Bekämpfung von Ratten und Mäusen in Innenräumen konzessionierte Schädlingsbekämpfer auch für Private in ausreichender Zahl zur Verfügung.

Sachkundige berufsmäßige Verwender:

Berufsmäßige Verwender müssen ab 1. Januar 2026 ihre Sachkunde nachweisen, wenn sie antikoagulante Rodentizide weiterhin erwerben, verwenden oder vertreiben wollen. Ziel der Sachkundeschulungen ist die Berücksichtigung der Grundsätze der integrierten Schädlingsbekämpfung. Zentral sind dabei die Prävention von Ratten- und Mäusebefällen, sichere und sachgerechte Ausbringung von Ködern und die Vermeidung von Expositionen und Sekundärvergiftungen.

Konzessionierte Schädlingsbekämpfer:

Eine befallsunabhängige Permanentbeköderung mit antikoagulanten Rodentiziden ist künftig nicht mehr zugelassen. In der Kanalisation sind künftig Köderboxen zu verwenden, um bei Starkregenereignissen ein Abschwemmen der Köder zu vermeiden.

Die konkreten Vorgaben der Leitlinie finden Sie in folgendem PDF:

Weiterführende Informationen