Publizitätsbestimmungen LE14-20
Mit Genehmigung des Programms LE 14-20 durch die Europäische Kommission treten auf Basis von Artikel 13 und Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) Nummer 808/2014 neue Informations- und Publizitätsvorschriften in Kraft.
Diese wurden zuletzt mit der Durchführungsverordnung (EU) Nummer 2016/669 der Kommission geändert und am 29.04.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Hierzu stehen auf der Website des Landwirtschaftsministeriums entsprechende Mustervorlagen sowie ein Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsbestimmungen LE14-20 zur Verfügung.
Die Informations- und Publizitätsmaßnahmen zielen unter anderem darauf ab, im Sinne der Transparenz über die Rolle und Beteiligung der Europäischen Union sowie die an der Umsetzung des Programms beteiligten Bundes- und Landesstellen zu informieren.