Jährlicher Durchführungsbericht 2024

Weizenfeld
Foto: BMLUK / Alexander Haiden

Von 2016 bis einschließlich 2024 übermittelt jeder Mitgliedstaat gemäß Art. 50 der Gemeinsamen Verordnung (EU) 1303/2013 einen jährlichen Bericht über die Durchführung des Programms.

Die jährlichen Durchführungsberichte enthalten die wichtigsten Informationen zur Durchführung des Programms und seiner Prioritäten mit Verweis auf die Finanzdaten, gemeinsame und programmspezifische Indikatoren und quantifizierte Zielwerte, einschließlich gegebenenfalls Änderungen bei den Werten der Ergebnisindikatoren, sowie die im Leistungsrahmen festgelegten Etappenziele.

Der aktuelle Durchführungsbericht für die Periode LE14-20 wurde für das Kalenderjahr 2024 erstellt und von der Europäischen Kommission am 19.08.2025 genehmigt.

Daneben gibt es noch eine Zusammenfassung des jährlichen Durchführungsberichts 2024 als Information für Bürgerinnen und Bürger.

Beide Dokumente finden Sie im Downloadbereich.

Anmerkung zur Barrierefreiheit: Die vorliegenden Dokumente entsprechen nicht zur Gänze den Vorgaben der Barrierefreiheit im Sinne des österreichischen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetztes.

Bei Fragen zur barrierefreien Lesbarkeit der Dokumente wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadresse: abt-22@bmluk.gv.at.

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