Neue genomische Techniken in der Pflanzenzüchtung Verordnung (EU) 2026/1388 schafft einen neuen EU-Rechtsrahmen
Neue genomische Techniken (NGT) bezeichnen eine Gruppe moderner Verfahren der Biotechnologie, mit denen im Bereich der Pflanzenzüchtung gezielte und präzise Veränderungen am Erbgut von Pflanzen vorgenommen werden können.
Im Gegensatz zur „klassischen Gentechnik“, bei der häufig mittels Transgenese genetisches Material aus nicht kreuzbaren Arten in eine Pflanze eingebracht wird, erfasst die Verordnung (EU) 2026/1388 („NGT-Verordnung“) nur Pflanzen, die durch gezielte Mutagenese oder durch Cisgenese bzw. Intragenese erzeugt wurden. Bei diesen Verfahren können einzelne DNA-Bausteine einer Pflanze gezielt verändert, entfernt oder ergänzt werden und einer Pflanze genetisches Material aus derselben Art oder aus einer Art, mit der sie gekreuzt werden kann, übertragen werden.
Was ändert sich im bestehenden EU-Rechtsrahmen?
Ausgangspunkt für die neue NGT-Verordnung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2018, wonach Pflanzen, die mithilfe neuer genomischer Techniken erzeugt wurden, grundsätzlich unter die unionsrechtlichen Vorschriften für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) fallen. Da bestimmte NGT-Pflanzen jedoch genetische Veränderungen aufweisen können, die auch durch konventionelle Züchtung oder natürliche Prozesse entstehen könnten, wurde der bestehende Rechtsrahmen als nicht mehr vollständig an den wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt angepasst angesehen.
Mit der Verordnung (EU) 2026/1388 wurde schließlich ein eigener EU-Rechtsrahmen für bestimmte NGT-Pflanzen geschaffen. Dabei wird zwischen zwei Kategorien von NGT-Pflanzen unterschieden:
- NGT-Pflanzen der Kategorie 1 umfassen Pflanzen, deren genetische Veränderungen mit denen konventionell gezüchteter oder natürlich entstandener Pflanzen vergleichbar sind. Für diese NGT 1-Pflanzen gelten vereinfachte Verfahren. Ihre Vergleichbarkeit mit herkömmlichen Pflanzen wird überprüft, sie durchlaufen jedoch kein Zulassungsverfahren einschließlich Risikoprüfung nach dem Gentechnikrecht. Saatgut und anderes Vermehrungsmaterial muss entsprechend gekennzeichnet werden, Produkte aus NGT 1-Pflanzen wie beispielsweise Lebens- und Futtermittel hingegen nicht. Konkret bedeutet das, dass NGT 1-basierte Pflanzen in Zukunft laut Verordnung als äquivalent zu jenen aus herkömmlicher Pflanzenzüchtung betrachtet werden.
- NGT-Pflanzen der Kategorie 2 sind jene Pflanzen mit komplexeren genetischen Veränderungen. Diese fallen unter das EU-Gentechnikrecht, einschließlich Zulassungsverfahren und Risikoprüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Lebensmittel, Futtermittel sowie Saatgut und anderes Vermehrungsmaterial sind als GVO zu kennzeichnen. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, den Anbau von NGT 2-Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet zu untersagen.
NGT-Pflanzen und daraus gewonnene Erzeugnisse dürfen in der biologischen Landwirtschaft nicht eingesetzt werden.
Darüber hinaus sieht die Verordnung verschiedene Regelungen zur Patenttransparenz und zur Beobachtung der Auswirkungen von Patenten auf NGT-Pflanzen vor. Neben der Ausarbeitung von Leitlinien und eines Verhaltenskodex wird eine Sachverständigengruppe eingerichtet, die die Europäische Kommission bei der regelmäßigen Bewertung der Auswirkungen der Patentierung auf die Innovation in der Pflanzenzüchtung, den Zugang zu genetischem Material, die Lizenzierung und den Wettbewerb unterstützt.
Chancen und Herausforderungen
Die neuen Züchtungstechniken eröffnen der Pflanzenzüchtung neue Möglichkeiten, Kulturpflanzen gezielt und präzise an aktuelle Herausforderungen anzupassen. Sie können Züchtungsvorgänge beschleunigen und unter anderem dazu beitragen, Pflanzen widerstandsfähiger gegenüber Klimastress, Krankheiten und Schädlinge zu machen sowie den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.
Gleichzeitig sind mit dem Einsatz von NGT-Pflanzen verschiedene Herausforderungen verbunden. Dazu gehören insbesondere Fragen möglicher Auswirkungen auf Umwelt und Biodiversität, die Sicherstellung der Koexistenz mit der biologischen und gentechnikfreien Produktion sowie der Umgang mit Transparenz und Verbraucherinformation. Auch der Zugang zu neuen Züchtungstechnologien und genetischem Material und die Bedeutung von Patenten spielen eine wichtige Rolle.
Forschung und wissenschaftliche Begleitung in Österreich
Parallel zum europäischen Gesetzgebungsverfahren werden die Auswirkungen neuer genomischer Techniken derzeit in Österreich wissenschaftlich untersucht.
Seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) wurde eine Studie mit dem Forschungstitel „Neue genomische Techniken (NGT) in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft: Bedeutung der EU-NGT-Verordnung für Österreich“ in Auftrag gegeben.
Das DaFNE-Forschungsprojekt unter der Leitung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) analysiert in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen (BAB) die möglichen agronomischen, technischen und betriebswirtschaftlichen Folgen des Einsatzes von NGT 1-Pflanzen in Österreich.
Untersucht werden Chancen und Risiken für landwirtschaftliche Betriebe sowie für vorgelagerte Bereiche, wie Saatguterzeugung, Futtermittel- und Lebensmittelproduktion. Besonderes Augenmerk gilt den Auswirkungen auf die biologische und gentechnikfreie Produktion, insbesondere den Fragen der Koexistenz, Rückverfolgbarkeit, Transparenz.
Ziel ist es, wissenschaftlich fundierte Entscheidungsgrundlagen für Politik, Verwaltung und Praxis bereitzustellen.
Das Forschungsprojekt läuft von Dezember 2025 bis November 2027. Das Ergebnis ist eine umfassende praxisnahe Einschätzung der Auswirkungen einer Anwendung oder Nicht-Anwendung von NGT-1-Pflanzen in Österreich sowie das Aufzeigen von geeigneten Handlungsoptionen für den Agrar- und Ernährungssektor.
Zeitplan auf EU-Ebene
- 05. Juli 2023 – Europäische Kommission legt Verordnungsvorschlag zu NGT vor
- 07. Februar 2024 – Europäisches Parlament unterstützt grundsätzlich Position der Kommission, fordert strengere Regelungen bei Patenten und Transparenz
- 14. März 2025 – Rat einigt sich auf Verhandlungsmandat und bringt zahlreiche Änderungsvorschläge ein
- 04. Dezember 2025 – Rat erzielt vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament
- 21. April 2026 – Rat nimmt die Verordnung formell an
- 17. Juni 2026 – Finale Zustimmung: Europäisches Parlament stimmt dem ausgehandelten Kompromiss zu und schließt Gesetzgebungsverfahren ab
- 26.06.2026 – Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (Inkrafttreten 20 Tage nach Veröffentlichung)
- 2026 – 2028 – Übergangsphase
- Juli 2028 – Anwendung (Geltung der Verordnung zwei Jahre nach Inkrafttreten)