„Grapevine Flavescence dorée“ (GFD) übertragen von der Amerikanischen Rebzikade
Grapevine Flavescence dorée (GFD) ist eine Quarantänekrankheit, die durch zellwandlose Bakterien, sogenannte Phytoplasmen, hervorgerufen wird und bei Weinreben zu einer goldgelben Vergilbung führt. Eine Übertragung zwischen einzelnen Rebstöcken erfolgt über die Amerikanische Rebzikade.
Auswirkungen
Aufgrund der engen Bindung der Amerikanische Rebzikade an die Weinrebe kann es zu einer raschen Ausbreitung der Krankheit kommen, wodurch die Weinreben massiv geschädigt werden können. Die Folgen sind Ertragsverluste, höhere Produktionskosten durch zusätzlichen Betriebsmitteleinsatz beziehungsweise Kosten für Rodungsmaßnahmen und Neuauspflanzungen. GFD hat aufgrund der enormen Auswirkungen auf den Weinbau in der Europäischen Union den Status einer meldepflichtigen Quarantänekrankheit. Im Falle eines Auftretens ist der amtliche Landespflanzenschutzdienst zu informieren.
In einem jährlichen Monitoring wird die Ausbreitung der Amerikanischen Rebzikade in den Weinbaugebieten vor allem in Ostösterreich von Experten und Expertinnen der AGES gemeinsam mit den Landespflanzenschutzdiensten und Landwirtschaftskammern überwacht, um rechtzeitig notwendige Maßnahmen zu setzen und Schäden zu verhindern. Weiters werden Proben von Rebmaterial durch die amtlichen Pflanzenschutzdienste zur Untersuchung auf den GFD-Erreger ans AGES-Labor übermittelt – die Testkapazitäten wurden aufgrund der aktuellen Situation vorsorglich erhöht. Eine Fachkoordinierungsgruppe im Rahmen der Bund-Länder-Koordinierung des amtlichen Pflanzenschutzdiensts unter Teilnahme von AGES, BAES, dem Landwirtschaftsministerium und den Pflanzenschutzdiensten betrieben durch die jeweilige Landwirtschaftskammer oder Landesregierung trifft monatlich zusammen.
Maßnahmen
Aktuell ist die Bedeutung der Rebenkrankheit Grapevine Flavescence dorée für Österreich sehr hoch. Maßnahmen zur Bekämpfung umfassen den Einsatz von Insektiziden zur Eindämmung des Überträgers (Amerikanische Rebzikade) sowie die Rodung erkrankter Rebstöcke. Erst eine Kombination dieser Maßnahmen ermöglicht eine zielgerichtete Bekämpfung.
Die Bekämpfungsstrategie im Rahmen einer Verordnung obliegt den jeweiligen Bundesländern. Zu den verpflichtenden Bekämpfungsmaßnahmen informieren die entsprechenden Landespflanzenschutzdienste sowie die Landwirtschaftskammern:
In der Vergangenheit konnten einzelne Befallsherde ausgerottet werden. Mittlerweile ist die Amerikanische Rebzikade in fast allen Weinbauregionen Österreichs etabliert und damit das Auftreten von GFD in weiten Teilen der Steiermark und dem Burgenland gegeben. Um einer weiteren Ausbreitung von Grapevine Flavescence dorée entgegenzuwirken und zum Schutz der umliegenden Rebflächen, ist der möglichen Maßnahmensetzung durch Landesverordnung zu folgen.
Vorzeitiger Ausstieg aus der ÖPUL Maßnahme „Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“
Aufgrund des starken Befalls durch die Amerikanische Rebzikade in fast allen österreichischen Weinbaugebieten können Betriebe ab dem Antragsjahr 2026 vorzeitig und ohne Rückzahlungspflicht aus der ÖPUL-Maßnahme „Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“ aussteigen. Wer vorzeitig aussteigt, erhält im Antragsjahr 2026 keine Prämie mehr aus dieser Maßnahme. Ebenso zu beachten ist die Sonderregelung aufgrund behördlicher Anordnung in festgelegten Gebieten für die Bundesländer Steiermark, Burgenland und Niederösterreich. Nähere Infos sind hier zu finden: Vorzeitiger Ausstieg aus der ÖPUL-Maßnahme „Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“ für Weinbaubetriebe aufgrund des Befallsdrucks durch die Amerikanische Rebzikade möglich