Kostenlose Abgabe von gereinigten Pflanzenschutzmittel-Gebinden

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Ab dem 01.01.2026 können Landwirtinnen und Landwirte Pflanzenschutzmittel-Gebinde mit dem Gefahrensymbol „Gesundheitsgefahr“ nach der Reinigung sowie Leergebinde ohne Gefahrensymbol kostenlos entsorgen.

Die 4 Schritte der korrekten Gebinde-Reinigung & Gebinde-Entsorgung

Die 4 Schritte der korrekten Gebinde-Reinigung & Gebinde-Entsorgung:

  1. Reste entleeren
  2. 3-mal spülen und Spülwasser zur Spritzbrühe geben
  3. Austropfen und trocknen lassen
  4. Kostenlose Abgabe nach Registrierung

Wie sollen lizenzierte Pflanzenschutzmittel-Gebinde mit dem Gefahrensymbol „Gesundheitsgefahr“ gesammelt werden?

Pflanzenschutzmittel-Gebinde die nur an Personen mit Sachkundenachweis abgegeben werden dürfen zählen zu den gewerblichen Verpackungen. Deshalb sind sie grundsätzlich über die gewerbliche Sammelschiene zu entsorgen. Dafür muss man sich vor der Entsorgung beim Anfallstellenregister der Verpackungskoordinierungsstelle (VKS) registrieren.

Zur Registrierung

Die leeren Gebinde können nach Registrierung zu einer regionalen Übergabestelle gebracht und dort kostenlos abgegeben werden. Alternativ kann auch ein Entsorger beauftragt werden, der die Gebinde abholt.

AchtungAchtung

Die Entsorgung über die Leichtverpackungssammlung (Gelbe Tonne / Gelber Sack) ist nicht zulässig.