Fakten zur aktuellen Weindebatte
Was ist dran an der derzeitigen Diskussion um das „uralte Weingesetz“, das nicht mehr zeitgemäß ist und Weine, die von US-Kritikern mit 100 Punkten bewertet, in Österreich aber nicht anerkannt werden?
Das System der staatlichen Prüfnummer und der Weg zum neuen Weingesetz
Seit bereits zwei Jahren wird an einem neuen Weingesetz gearbeitet, das im Sommer 2026 in die politische Koordinierung geschickt werden soll. Die aktuell intensiv diskutierte staatliche Prüfnummer ist selbstverständlich Teil des neuen Gesetzes.
Verhindert das gültige Weingesetz 100 Punkte Weine?
Nein. Weinjournalisten und amtliche Koster der staatlichen Prüfnummer müssen jedoch nicht derselben Meinung sein. Amtliche Koster folgen klaren Vorgaben definierter Weinfehler, während Journalisten das nicht zwingend tun müssen. Vor allem erhalten sie selten bis nie eine idente Probe. Oft kosten und bewerten Weinjournalisten Fassproben, amtliche Koster meist später auf Flaschen gefüllte Weine. Weine verändern sich, das kann auch ab dem Moment der Fall sein, wo sie auf die Flasche gefüllt sind. Der zeitliche Unterschied des Verkostens kann also ein Grund sein, warum Weine sensorisch anders wahrgenommen werden.
In Österreich nicht anerkannt
Stein des Anstoßes der aktuellen Debatte ist ein Wein, der von der US-Plattform James Suckling Anfang September 2025 mit 100 Punkten bewertet wurde. Zwei weitere Blaufränkisch-Weine desselben Winzers wurden mit 99 und 98 Punkten von Suckling bewertet. Das sind Top-Bewertungen, die ganz selten erreicht werden - die Anerkennung gilt dem Winzer. Der 100 Punkte Wein wurde zusammen mit drei weiteren Blaufränkisch-Weinen dieses Winzers zwei Monate nach der Pressebewertung zur staatlichen Prüfnummer eingereicht und mit 2:4 Stimmen abgelehnt. Die anderen drei jeweils mit 6:0 Stimmen positiv bewertet. Von derselben Kostkommission. Wichtig: Amtliche Koster verkosten stets blind und erfahren nie, welchen Wein von welchem Produzenten sie verkostet haben.
Was ist eine Amtliche Kostkommission?
Eine Kostkommission besteht aus sechs Kostern und einer Kostleitung. Amtlicher Koster wird nur, wer eine entsprechende Schulung absolviert hat. Die Koster analysieren Weine sensorisch. Weine, die als Qualitätswein (oder DAC-Wein) vermarktet werden wollen, müssen die staatliche Prüfnummer beantragen und diese positiv bestehen. Dabei werden die Weine im Labor auf 15 Parameter analysiert und danach von der Kostkommission auf Weinfehler (s.u.) verkostet. Beide Teile der Prüfnummer sind positiv zu bestehen. Verkostet wird „blind“ (das heißt, nur Herkunft, gegebenenfalls Sorte und Jahrgang werden angesagt, nicht aber die konkrete Bezeichnung des Weins oder der Winzer) in getrennten Kostkabinen, die keinerlei Austausch untereinander ermöglichen. Jeder einzelne Koster muss sein Ergebnis mittels Tablets festhalten; keiner der Koster erfährt jemals, welcher Wein im Glas war bzw. von welchem Produzenten.
Wer bestimmt Weinfehler?
Derzeit gibt es 27 definierte Weinfehler. Darauf hat sich die Weinbranche in Zusammenarbeit mit den Bundesämtern für Weinbau vor etlichen Jahren geeinigt. Fehler sind z. B. Schimmel, krautig-rübig, Böckser, oxidativ-aldehydig, Flüchtige Säuren (Essig), adstringierend-bitter, dumpf-muffig, Milchsäureton-Käseln, reduktiv usw. Weintechniker und geschulte Verkoster erkennen jeden einzelnen dieser Fehler, durchschnittliche Konsumenten können vermutlich ein Drittel davon auch explizit so benennen, bei manchen Beanstandungen würden sie vielleicht nur sagen können „Dieser Wein hat irgendwas.“ Bis jetzt gibt es kein technisches System, keine KI, die menschliche Sensorik ersetzen könnte.
Warum fallen bei uns Weine durch?
Nach dem Weinskandal 1985 war es für Österreich unerlässlich, Schritt für Schritt Vertrauen in unsere Weine und Reputation aufzubauen. Dazu hat die staatliche Prüfnummer unbestritten beigetragen. Freilich entwickeln sich auch Weinstile weiter. Weine, die z. B. reduktiv ausgebaut sind (=nicht fruchtbetont), haben es mitunter schwer, eine positive Prüfnummer zu erhalten. Die Forderung einiger Produzenten an das neue Weingesetz ist, dass solche Weine – oft international renommiert und hoch prämiert – ihre Herkunft tragen dürfen = die Prüfnummer positiv bestehen.
Fallen viele Weine durch?
Während der letzten sechs Jahre wurden pro Jahr zwischen 31.000 und 35.000 Weine zur staatlichen Prüfnummer eingereicht und verkostet, wobei zwischen Jänner und März mehr als die Hälfte aller Weine eingereicht werden. Die Rate der negativen Prüfnummern-Bescheide bewegt sich zwischen 6,1 bis 8,2 Prozent, Tendenz sinkend. Selbstverständlich kann ein Produzent Beschwerde gegen einen Bescheid erheben. Über 90 % aller Weine erfüllen die Anforderungen an Machart und Geschmack, um als Qualitätsweine vermarktet werden zu können. Gewiss werden Weine abweichender Stilistik nicht unbedingt zur staatlichen Prüfnummer eingereicht, das müssen sie auch nicht – Winzern stehen weitere Bezeichnungsmöglichkeiten zur Verfügung (Gebiet, Ort oder Ried am Etikett allerdings nicht).
Was ändert sich mit dem neuen Weingesetz?
Jede Weinherkunft (z. B. Burgenland, Wachau, Südsteiermark, ...) legt selbst fest, wonach ihre Weine riechen und schmecken sollen. Das sieht das EU-Recht so vor. Die Erzeuger von Rioja, der Champagne oder Mittelburgenland definieren also selbst ihr Weinprofil. Nach diesen Parametern werden die Weine später dann auch analysiert und sensorisch verkostet. Entsprechen sie analytisch und sensorisch den von den Erzeugern selbst festgelegten Parametern, erhalten sie die staatliche Prüfnummer. Mit dem neuen Weinrecht können sogenannte Erzeugervereinigungen (das ist ein Zusammenschluss aller Winzer eines Herkunftsgebietes) in ihrer Produktspezifikation bestimmte Fehler ausschließen, z.B. Reduktivität, aber auch zulassen. Dazu müssen sich alle Erzeuger einer Herkunft auf demokratischem Weg einigen. Amtlichen Kostern scheint dieser Beanstandungsgrund am Tablett dann nicht mehr auf, sie können Weine deshalb also nicht mehr ablehnen.
Verständnis für die weitreichenden Folgen
Die Behörden wissen um den Aufwand Bescheid, den eine negative staatliche Prüfnummer für den Winzer bedeutet – vor allem wenn ein Wein mit Ortsangabe oder Riedangabe schon länger am Markt ist. Umbenennung und Neuetikettierung ist erforderlich, eventuell auch ein Rückruf vom Markt, wenn der Wein schon widerrechtlich ausgeliefert wurde. Das behördliche Bewusstsein für die großen Herausforderungen nach negativen Prüfnummern ist jedenfalls garantiert.
Rückfragenhinweise:
Abteilung II/7: Obst, Gemüse, Wein, Sonderkulturen
Brigitte Riener 01/71100 602876
Rudolf Schmid 01/7100 602840