Sonderrichtlinie Trockenheit 2026 Sonderrichtlinie betreffend Zinsenzuschüsse für Betriebsmittelkredite zur Sicherung der Liquidität von landwirtschaftlichen Betrieben
Die außergewöhnliche Trockenheit im Jahr 2026 stellt viele landwirtschaftliche Betriebe vor große Herausforderungen. Ein historisches Niederschlagsdefizit in Verbindung mit Temperaturrekorden während zweier Hitzewellen hat im gesamten Bundesgebiet zu Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und im Grünland geführt.
Vor dem Hintergrund des historischen Ausmaßes und der bundesweiten Betroffenheit hat die Bundesregierung ein Dürre-Hilfspaket in Höhe von 240 Mio. Euro beschlossen. Ein Teil dieses Maßnahmenpakets ist die Sonderrichtlinie betreffend Zinsenzuschüsse für Betriebsmittelkredite zur Sicherung der Liquidität landwirtschaftlicher Betriebe.
Ziel der Sonderrichtlinie ist es, Landwirtinnen und Landwirte, die infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse hohe Ertrags- und damit Einkommensverluste erlitten haben, bei der Sicherung ihrer Liquidität zu unterstützen. Insbesondere sollen erforderliche zusätzliche Ankäufe von Betriebsmitteln entlastet werden.
Weitere Informationen, insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen sowie Art und Ausmaß der Förderung, finden Sie im Downloadbereich.
Die Sonderrichtlinie wurde von Herrn Bundesminister Totschnig am 28. September 2026 genehmigt und tritt am Tag nach der Publikation, somit am 29.09.2026, in Kraft.