Zuchtverbände und Zuchtunternehmen

Braunviehkühe auf der Weide
Foto: BMLUK / LFZ Gumpenstein/Buchgraber

Das Landwirtschaftsministerium stellt Listen der anerkannten Zuchtverbände und Zuchtunternehmen als Downloaddokumente zur Verfügung.
 

Das Tierzuchtrecht ist in der Europäischen Union (EU) ein harmonisierter Rechtsbereich. Seit 01.11.2018 ist die Verordnung (EU) 2016/1012 in Anwendung. Die in Übereinstimmung mit dieser Verordnung anerkannten Zuchtverbände und Zuchtunternehmen sind entsprechend den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2017/716 zu veröffentlichen. Ebenso sind die Behörden, die für die tierzuchtbehördliche Kontrolle zuständig sind, sowie jene Stelle, über die der Schriftverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten erfolgt, zu veröffentlichen.

Damit eine einheitliche und einmalige Veröffentlichung für Österreich erreicht werden kann, werden die auf Basis der Meldungen der Tierzuchtbehörden der Bundesländer zusammengestellten Listen der anerkannten Zuchtverbände sowie Zuchtunternehmen auf Ersuchen der Länder vom Landwirtschaftsministerium als Downloaddokumente zur Verfügung gestellt.

 

 

 

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