Die Aquakultur im Binnenland Österreich
Gezüchteter Fisch aus Österreich frisch auf den Tisch ist gesund und schont unsere Umwelt durch ökologisch orientierte Produktion und kurze Transportwege.
Fischzucht in modernen Aquakulturanlagen und natürlichen Teichen
Der Schwerpunkt der österreichischen Fischzucht liegt bei der Karpfen- und Forellenproduktion sowie der Produktion in Kreislaufanlagen (Indoor-Anlagen).
Aquakulturproduktion 2024
In österreichischen Aquakulturanlagen wurden im Jahr 2024 rund 5.008 Tonnen Speisefisch produziert und vermarktet. Dies entspricht einem Rückgang um 3,1 Prozent beziehungsweise (bzw.) 162 Tonnen gegenüber dem Jahr 2023. Die Zahl der in diesem Bereich tätigen Unternehmen blieb mit 544 nahezu unverändert (minus 0,2 Prozent). Die mengenmäßig bedeutendsten Fischarten aus heimischer Aquakultur, welche im Jahr 2024 im Speisefischsektor produziert und vermarktet wurden, waren Regenbogen- bzw. Lachsforelle, gefolgt von Bachsaibling, Bach- bzw. Seeforelle, Karpfen, Afrikanischer Raubwels, Elsässer Saibling und Seesaibling.
Als Hauptursachen für Produktionseinbußen meldeten die Unternehmen Fressfeinde wie Fischotter, Fischreiher und Kormorane, aber auch Umweltfaktoren wie Überschwemmungen, Wassermangel oder Hitze sowie damit einhergehende Probleme mit der Wasserqualität.
Alien Species in der Aquakultur
Eine Gemeinschaftsverordnung der EU legt Rahmenvorschriften für den Umgang mit Alien Species (nicht heimische und gebietsfremde Fischarten), die in geschlossenen Aquakulturanlagen gezüchtet werden, fest.
Ziel dieser Verordnung (EG) Nr. 708/2007 i.d.g.F. ist es, mögliche Auswirkungen dieser Arten oder vergesellschafteter Nichtzielarten auf aquatische Lebensräume zu prüfen, möglichst gering zu halten und auf diese Weise die nachhaltige Entwicklung des Sektors zu fördern.
Im Anhang IV der genannten Verordnung sind jene Fischarten aufgelistet, die von der Anwendung der entsprechenden Bestimmungen der genannten Verordnung ausgenommen sind (zum Beispiel Afrikanischer Raubwels).Eine wissenschaftliche Expertenrunde hat eine Risikobewertung der aufgelisteten Arten vorgenommen und keine negativen Auswirkungen festgestellt. Die „negativen Auswirkungen“ wurden unteranderem in der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 535/2008 i.d.g.F. der Kommission vom 13. Juni 2008 definiert.
Für die Umsetzung dieser Verordnungen sind in Österreich gemäß der verfassungsrechtlichen Kompetenzaufteilung die Bundesländer zuständig.
Die Mitgliedstaaten führen ein Register aller Einführungen und Umsiedlungen, einschließlich einer chronologischen Aufstellung aller eingereichten Anträge und einschlägigen Dokumente, die vor der Erteilung der Genehmigung und während des Überwachungszeitraums zusammengetragen wurden.
Derzeit findet in Österreich nur in einem geringen Ausmaß die Zucht von meldepflichtigen nichtheimischen und gebietsfremden Fischarten (ausgenommen der Arten gemäß Anhang IV, letzte Aktualisierung mit Verordnung [EG] Nr. 506/2008 i.d.g.F. der Kommission vom 6. Juni 2008) in geschlossenen Aquakulturanlagen statt. Die Führung des Registers erfolgt durch das Landwirtschaftsministerium im Einvernehmen mit den Bundesländern unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (aktuelle Liste siehe Downloads).
Fischverarbeitung und Fischhandel in Österreich
Die in Österreich produzierten Fische werden fast zur Gänze direkt von den Erzeugerbetrieben vermarktet. Die hohe Qualität und Frische ermöglicht einen Absatz in der qualitätsorientierten Gastronomie und im Ab-Hof-Verkauf. Über den Großhandel werden infolge des Preisdruckes durch industriell erzeugte Importware nur mehr wenige Prozent der heimischen Produkte abgesetzt. Derzeit genießen heimische Konsumentinnen und Konsumenten etwa 8 Kilo Fisch pro Jahr.
Der Inlandsbedarf an Fischen, Krebs- und Weichtieren von insgesamt circa 73.000 Tonnen wird zum überwiegenden Teil durch Importe gedeckt. Der Selbstversorgungsgrad liegt bei etwa 8 Prozent. Bei den Meeresfischen stehen vor allem Kabeljau (aus der Ostsee heißt er Dorsch; aus der Nordsee heißt er Kabeljau), Seelachs, Scholle, Polardorsch, Rotzunge, Seezunge, Seehecht, Rotbarsch, Hering und Makrele auf dem Speiseplan der Österreicher.
Die Österreicherinnen und Österreicher essen jedes Jahr mehr Fisch, Industrie und Handel antworten mit einer erweiterten Produktpalette. Dabei gilt: Qualität vor Quantität.
Die Qualität des Fisches wird durch die Frische bestimmt. Frischer Fisch ist an der glänzenden Haut, festem, glattem Fleisch, fest anliegenden glatten Schuppen, leicht vorstehenden Augen und am Geruch zu erkennen. Fisch sollte auf eine möglichst schonende Art (niedrige Temperatur) zubereitet werden, damit die wertvollen Inhaltsstoffe erhalten bleiben (zum Beispiel Braten, Grillen, Dämpfen).
Weitere Informationen finden Sie unter dem Thema „Traditionelle Lebensmittel in Österreich - Fisch“.
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Weitere Informationen
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Europäischer Fischereifonds (EMFF)
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Fischereifonds EMFAF 2021-2027
Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) für die Jahre 2021 – 2027 wurde Mitte 2021 als neues Förderinstrument für den europäischen Fischerei- und Aquakultursektor eingerichtet. Nachstehend finden Sie Informationen zur neuen Förderperiode und zur Umsetzung des EMFAF in Österreich.