Geflügelpest (Aviäre Influenza (AI) / Vogelgrippe)

Hühner
Foto: BMLUK / Paul Gruber

Die Geflügelpest (Aviäre Influenza (AI) / Vogelgrippe) ist eine hochansteckende Viruserkrankung der Vögel. Besonders empfänglich sind Hausgeflügel, Puten und viele wildlebende Vogelarten. Wildwassergeflügel (z. B. Enten, Gänse) dient als natürliches Reservoir des Virus.

In Österreich wird seit Herbst 2025 das hochpathogene Avian-Influenza-Virus A (H5N1) bei Wildvögeln, als auch in geflügelhaltenden Betrieben nachgewiesen. Das Virus wird über Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit infizierter Vögel ausgeschieden und durch direkten oder indirekten Kontakt (z. B. über kontaminierte Gegenstände oder Staub) übertragen. Aktuell ist das gesamte österreichische Bundesgebiet als „Gebiet mit erhöhtem Risiko“ definiert. Aufgrund einer aktuellen Risikobewertung der AGES werden nun auch Gebiete mit „stark erhöhtem Risiko“ definiert. Eine entsprechende Kundmachung trat mit 20.11.2025 in Kraft. Die AGES bewertet das Risiko einer Eintragung in Geflügelbetriebe laufend.

Aktuelle Informationen und Karte: Vogelgrippe - AGES

Mögliche Symptome

Die Symptome können je nach Vogelart sehr unterschiedlich sein – Hühner und Puten zeigen besonders schwere Verläufe.

  • Apathie, Schwäche, reduzierte Futter- & Wasseraufnahme
  • schwere respiratorische Störungen bis Atemnot
  • grünlich-wässriger Durchfall
  • Blutungen innerer Organe, an Kamm oder Ständern
  • Ödeme (Schwellungen), besonders im Kopf- bzw. Halsbereich
  • starkes Absinken der Legeleistung, dünne oder fehlende Eierschalen
  • nervale Zeichen: z. B. Kopfschiefhaltung, Lähmungen
  • erhöhte Sterblichkeit in betroffenen Beständen

Prävention und Maßnahmen

  • Tot aufgefundene Wildvögel (Wasservögel, Greifvögel) müssen sofort der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.
  • Bei Verdacht (z. B. plötzliche Todesfälle oder ungewöhnliche Symptome): Sofort (Amts-) Tierarzt verständigen.
  • Österreichweit gilt „erhöhtes Risiko“ mit verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen:
    • Strikte Trennung von Enten und Gänsen von anderen Geflügelarten. Das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Überdachungen, etc.) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder Unterstand erfolgen. Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
    • Gründliche Reinigung und Desinfektion von Geräten, Ladeplätzen und Transportmitteln.
    • Bei stark verminderter Futter- und/oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die zuständige Behörde zu informieren.
    • Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte etc.) können von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden, sofern bestimmte Auflagen eingehalten werden
  • Seit 20.11.2025 gelten in Österreich zusätzlich Gebiete mit stark erhöhtem Risiko. Dort ist eine dauerhafte Stallhaltung verpflichtend. Kleinhaltungen mit weniger als 50 Tieren können ausgenommen werden, sofern alle Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
  • Jeder Geflügelbetrieb (ab einem Tier) muss der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.
  • Im Fall eines bestätigten Ausbruchs werden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet (z. B. 3 km Schutzzone, 10 km Überwachungszone).

Impfungen gegen die Geflügelpest

Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Impfung gegen die Geflügelpest in Österreich nicht zugelassen. Stattdessen wird - wie bisher - auf eine umfassende Überwachung und eine rasche Bekämpfung in betroffenen Beständen gesetzt.