Call zu Maßnahme 6 - Öffentliche Bewusstseinsbildung für Waldbrände
Ab sofort können Projekte für öffentliche Bewusstseinsbildung, strategische und operative Einsatzplanung für Brandbekämpfung in Waldbrand-Risikogebieten und Ausbildungsprogramm Waldbrand mit bundesweiter Relevanz eingereicht werden. Die Einreichfrist endet am 31. Juli 2026, 12:00 Uhr.
Einreichstelle und Frist
Förderungsanträge müssen bis spätestens 31. Juli 2026, 12:00 Uhr, ausschließlich online an der hier angeführten Adresse vollständig eingelangt sein.
Bewilligende Stelle ist:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) Referat Präsidium 4b - Bewilligende Stelle für den Waldfonds
Stubenring 1, 1010 Wien
E-Mail: BST.Praes.4b@bmluk.gv.at
Zielsetzung
Die Ziele der Maßnahme sind die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen mit bundesweiter Relevanz zur Stärkung des Bewusstseins für Waldbrände in der Bevölkerung unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Produkte wie des Aktionsprogramms „Brennpunkt Wald“.
Was wird gefördert?
- Entwicklung eines österreichweiten harmonisierten Kommunikationskonzepts für Waldbrandprävention.
- Steigerung des Bewusstseins für die Waldbrandgefahr und den Umgang mit Feuer im Wald.
- Entwicklung einer kurzfristigen Waldbrandwarnung unter Berücksichtigung von Topographie, Vegetation, menschlichem Einfluss und den spezifischen Standortbedingungen im Alpenraum.
- Weiterentwicklung des Waldbranddokumentationssystems zur Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung.
- Bereitstellung von Informationen zur Tragung von Kosten der Waldbrandbekämpfung (gem. ForstG § 41a).
- Öffentlichkeitswirksame Begleitung von Waldbränden in Österreich.
- Aufbau eines Lehrganges für die Luftunterstützung in der Waldbrandbekämpfung.
Der vollständige Aufruf zur Einreichung von Anträgen zur öffentlichen Bewusstseinsbildung mit bundesweiter Relevanz steht am Seitenende als Download zur Verfügung.
Die „Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz“ ist auf der Homepage des Bundesministeriums unter Waldfonds veröffentlicht.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:
Von den Förderungswerber:innen sind im Zuge der Online-Antragstellung folgende Unterlagen vorzulegen:
- Projektbeschreibung (Bitte nehmen Sie Bezug auf die Auswahlkriterien!)
- F4 Formblatt Kostenaufstellung (vorgegebenes Format)
- Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug
- Personalunterlagen (Plausibilisierung der Personalkosten mit Vergleichswerten z. B. vorhandenen Dienstverträge)
- Angaben zur Kostenplausibilisierung
- De-minimis Formular
- Statuten/Satzungen/Geschäftsordnung
- Vollmachten bei Stellvertretungen (falls relevant)
- Bestätigung Finanzamt zur Vorsteuerabzugsberechtigung
- weitere vorhabensartenspezifische Ergänzungen (z. B. Belege für Sachkundigkeit, Kompetenz und erforderliche Qualifikation)
Folgende Formblätter werden für die Verwendung nach einer eventuellen Fördergenehmigung bereitgestellt und sind verpflichtend auszufüllen:
- Formblatt zur Dokumentation der Vergabeverfahren inklusive Ausfüllhilfe und Ausfüllmuster (falls relevant)
- Formblatt zur Dokumentation mehrerer Direktvergaben (falls relevant)
Darüber hinaus ist mit der Endabrechnung ein formfreier, aber ausführlicher Evaluierungsbericht zu übermitteln.