Call "Stärkung der österreichischen holzbasierten Wertschöpfungskette"

Waldimpressionen
Foto: BMLUK / Max Slovencik

Ab sofort können Anträge im Rahmen der Ausschreibung "Stärkung der österreichischen holzbasierten Wertschöpfungskette durch gezielte internationale Positionierung und Zusammenarbeit" eingereicht werden. Insgesamt stehen dafür 490.000,00 Euro aus dem Waldfonds zur Verfügung. Die Einreichfrist ist am 10. Juli 2026, 12.00 Uhr.

Zielsetzungen

Ziel dieser Ausschreibung ist es, die österreichische Wertschöpfungskette Forst- und Holz in der nachhaltigen Produktion und Verwendung von Holz sowie deren Beitrag zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Sinne der Bioökonomie zu stärken und ihre internationale Wirtschaftsposition in Bezug auf die stoffliche und energetische Nutzung von Holz im Sinne der nachhaltigen Bioökonomie zu erhalten und weiter auszubauen. Zudem soll ein gemeinsames Verständnis für eine nachhaltige holzbasierte Wertschöpfungskette, aufbauend auf einer nachhaltigen, stofflichen sowie energetischen Holznutzung unter Bedachtnahme von Klimaschutz, Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft weiter intensiviert werden.

Was wird gefördert?

  • Ausarbeitung von fachrelevanten Grundlagenpapieren, Überblickspapieren, Policy Briefs, Technical Briefs, Positionspapieren, Arbeitsdokumenten, Hintergrundinformationen und Sprechpunkten unter anderem entlang der identifizierten Schwerpunktthemen.
  • Vorbereitung, Organisation und Durchführung von physischen, hybriden oder online Veranstaltungen zu Schwerpunktthemen (Workshops, Konferenzen, Tagungen etc.).
  • Verstärktes Erreichen wichtiger Interessensgruppen, einschließlich Entscheidungsträger:innen, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, öffentlichen Einrichtungen und der Jugend im Sinne der oben genannten Ziele.
  • Aktive Einbindung der österreichischen und europäischen holzbasierten Wertschöpfungskette unter Berücksichtigung österreichischer und europäischer Initiativen, Konferenzen und Fachgremien.
  • Begleitende Bewusstseinsarbeit & Öffentlichkeitsarbeit

Einreichstelle und Einreichfrist

Förderungsanträge müssen bis spätestens 10. Juli 2026, 12:00 Uhr, ausschließlich online an der hier angeführten Adresse vollständig eingelangt sein.

Bewilligende Stelle ist das

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)
Referat Präsidium 4b – Bewilligende Stelle für den Waldfonds
Stubenring 1, 1010 Wien
E-Mail: bst.praes.4b@bmluk.gv.at

Weiterführende Informationen

Der detaillierte Ausschreibungsleitfaden zu Stärkung der österreichischen holzbasierten Wertschöpfungskette durch gezielte internationale Positionierung und Zusammenarbeit steht im Downloadbereich zur Verfügung.

Die „Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz“ ist auf der Homepage des BMLUK unter waldfonds.at veröffentlicht. 

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Von den Förderwerberinnen und Förderungswerbern sind im Zuge der Online-Antragsstellung folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Projektbeschreibung (bitte nehmen Sie Bezug auf die Auswahlkriterien)
  • F4 Formblatt Kostenaufstellung (vorgegebenes Format)
  • Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug
  • Personalunterlagen (Plausibilisierung der Personalkosten mit Vergleichswerten (zum Beispiel vorhandene Dienstverträge)
  • Angaben zur Kostenplausibilisierung
  • De-minimis Formular

Folgende Formblätter werden für die Verwendung nach einer eventuellen Fördergenehmigung bereitgestellt und sind verpflichtend auszufüllen:

  • Formblatt zur Dokumentation der Vergabeverfahren inkl. Ausfüllhilfe und Ausfüllmuster (falls relevant)
  • Formblatt zur Dokumentation mehrerer Direktvergaben (falls relevant)

Darüber hinaus ist mit der Endabrechnung ein formfreier, aber ausführlicher Endbericht zu übermitteln.

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