Bericht zum Waldfonds für das Jahr 2025

Waldimpressionen
Foto: BMLUK / Antonia Mandl

Bericht des Bundesministers für Land und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft gemäß §7 Waldfondsgesetz.

 

Die Erstellung des Berichts beruht auf § 7 des Waldfondsgesetzes: „Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft hat dem Nationalrat jährlich bis zum 1. Mai des Folgejahres einen Bericht über die durch Genehmigungen gebundenen Fondsmittel bei den einzelnen Förderungsmaßnahmen nach § 3 vorzulegen.“ Ergänzend enthält der Bericht eine Einordnung der Ausgangssituation und der aktuellen forstlichen Bedarfe, um die dargestellten Entwicklungen sachlich einzuordnen.

Die Auswertungen beruhen primär auf Daten aus der Förderungsanwendung Internet (FAI), einer elektronischen Anwendung, über die der Waldfonds abgewickelt wird, sowie auf Daten aus der Forschungsplattform DaFNE (Datenbank für Forschung zur Nachhaltigen Entwicklung) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK). Maßgeblich ist der zum Jahreswechsel erfolgte Datenabzug. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Darstellungen auf den Stichtag 31.12.2025. Alle Geldwerte sind in Euro ausgewiesen und auf ganze Euro gerundet. Daraus können sich geringfügige Rundungsdifferenzen ergeben.

Für die sogenannten Flächenmaßnahmen (Maßnahmen 1, 2 und 5) erfolgt eine vertiefte Darstellung der durch Bewilligungen gebundenen Mittel nach Bundesland, Betriebsgrößenkategorien und Schutzwaldkategorien gemäß Waldentwicklungsplan. Damit wird den Erläuterungen zum Budgetbegleitgesetz 2024, BGBl. I Nr. 152/2023, zu Art. 21 Z 4 betreffend § 7 Waldfondsgesetz entsprochen.

Gemäß § 7 Waldfondsgesetz ist dem vorliegenden Bericht die aktuellste Wirkungsevaluierung des Waldfonds (Stand: Jänner 2023) als Beilage beigefügt.

Weiterführende Informationen