Hinweistafel – bei Projekten, die mit insg. mehr als 75.000 Euro öffentl. unterstützt werden

Hinweistafel Bund+EU

Für Bau- und Infrastruktur-Projekte, die vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft sowie der Europäischen Union gefördert sind.

Spätestens sechs Monate nach Fertigstellung der Arbeiten muß die Hinweistafel entfernt und durch eine dauerhafte Erinnerungstafel ersetzt werden, die folgende Elemente enthalten sollte:

  • das BML-Logo, sowie
  • das EU-Logo
  • Projektname und Hinweis auf die Finanzierung durch das BMLUK und der EU mit dem Schriftzug "Dieses Projekt wird vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft und der Europäischen Union unterstützt".

Optional haben der / die FörderwerberIn und die Bewilligende Stelle die Möglichkeit, ihre Logos oder eine kurze Projektbeschreibung einzubringen.

Soweit Hinweistafeln angebracht werden, obwohl der oben genannte Schwellenwert für den öffentlichen Gesamtbetrag nicht überschritten wird, sind die genannten Gestaltungsmerkmale ebenfalls einzuhalten.

Anwendungshinweis:

Bitte beachten Sie die Verwendungsrichtlinien (Schriften, et cetera).

Format A5/maximal A4

Dieses Maß ist gegenfalls entsprechend proportional zu vergrößern.

Die Größe der Tafel muß der Bedeutung des Projektes entsprechen.

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