Förderungen für Universitäten und Forschungseinrichtungen

Mit der öffentlichen Förderung von Forschungsprojekten leistet das BMLUK einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung intakter Ressourcen für zukünftige Generationen. Die unterstützten Forschungsprojekte folgen dem Prinzip der „Scientific Excellence", sollen praxisorientiert sein und einen Beitrag als Grundlage für evidenzbasierte politische Entscheidungen leisten.

Forschungsprogramme

BMLUK-eigenes Forschungsprogramm

Das Programm für Forschung und Entwicklung im BMLUK 2026-2030 bildet hierfür die Grundlage und setzt strategische Forschungsschwerpunkte, die als Orientierung für Antragsstellerinnen und Antragssteller dienen.

Die Einreichung von Projektanträgen erfolgt über die Forschungsdatenbank DaFNE (Datenbank für Forschung zur Nachhaltigen Entwicklung) und ist jederzeit möglich. Vor der Beauftragung wird der Projektantrag formal geprüft und inhaltlich von ressortinternen und externen Gutachterinnen und Gutachtern beurteilt.

Details zum Einreichprozess und Guidelines finden Sie auf den Seiten des BMLUK unter "Forschungsplattform dafne.at und Guidelines".

Weitere Förderschienen

Neben dem BMLUK-eigenen Forschungsprogramm stehen Universitäten und Forschungseinrichtungen weitere Förderschienen offen:

  • Mit dem Waldfonds wurde im Jahr 2020 eines der größten Maßnahmenpakete für die heimischen Wälder beschlossen. Ziele sind ein gesunder und klimafitter Wald sowie langfristig erhaltene Waldwirkungen.
  • Durch die Anschlussfähigkeit der Ressortforschung in vielfältige Forschungs- und Umsetzungsaktivitäten eröffnen sich zahlreiche Möglichkeiten zur Nutzung von Synergien. Zu nennen sind weitere Programme und Fonds wie beispielsweise das Austrian Climate Research Programme (ACRP), das StartClim-Programm, der Biodiversitätsfonds, EIP-AGRI und weitere nationale Maßnahmen.
  • Über die Maßnahme 77-03 des GAP-Strategieplans werden zudem ländliche Innovationspartnerschaften unterstützt, und im Rahmen grenzüberschreitender Kooperationen mit Bayern und Südtirol wird gemeinsame Agrar-, Forst- und Wasserwirtschaftsforschung beauftragt.

Eine detaillierte Liste aller Förderangebote mit dem BMLUK als Förderungsgeber oder Co-Förderungsgeber finden Sie hier.

Wie die Forschungsförderung in Österreich organisiert ist

Forschungsförderung im BMFWF, BMIMI und BMWET

Die Forschungsförderung in Österreich verteilt sich auf mehrere Ministerien: 

  • Die wissenschaftliche Forschung fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF).
  • Die wirtschaftlich-technische Forschung fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI).
  • Die gewerblich-industrielle Forschung fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET).

Diese Ressorts sind auch primär für österreichische Forschungsförderung und -finanzierung verantwortlich.

Ressortforschung im BMLUK

Daneben sind im Bundesministeriengesetz (BMG) die angewandten Forschungskompetenzen des BMLUK festgehalten. Das BMLUK betreibt eigene Ressortforschung. Den Rahmen bildet das aktuelle Programm für Forschung und Entwicklung im BMLUK 2026-2030. Das BMLUK kofinanziert anlassbezogen EU-Förderprogramme wie EFRE und den GAP-Strategieplan.

Mit Forschungsagenden sind mehrere Abteilungen des BMLUK befasst. Die Präsidialabteilung 5 – Forschung und Entwicklung, Unternehmensservice (Abt. Präs. 5) ist die koordinierende Schnittstelle zu den Sektionen und Fachabteilungen in der Zentralstelle und den dazugehörigen forschungsaktiven Dienststellen.

Die Abteilung Präs. 5 vertritt das Ressort in nationalen und europäischen Forschungsgremien und gestaltet diese aktiv mit, um eine möglichst breite Vernetzung und einen intensiven Wissensaustausch zu fördern.

Derzeit sind dies u.a. die folgenden europäischen Netzwerke:

  • SCAR – Standing Committee on Agricultural Research – Beteiligung in: 
    • Governing Bodies: SCAR Plenary und SCAR Steering Group
    • Strategic Working Groups: Food Systems, AKIS, Bioeconomy, FISH, Forest
    • Collaborative Working Groups: Animal Health and Welfare
    • Protein Task Force
  • FACCE – Joint Programming Initiative on Agriculture, Food Security and Climate Change
  • CORE Organic Pleiades: International collaboration for organic research
  • EFI – European Forest Institute
  • IUFRO – International Union of Forest Research Organizations
  • EUPHRESCO – European phytosanitary research coordination
  • ESPON – European Observation Network for Territorial Development and Cohesion
  • EoRPA – European Regional Policy Research Consortium

Forschungsfinanzierung und Forschungsbeauftragungen

Rechtliche Grundlage der Finanzierung ist das Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG). Es sieht dreijährige Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den zentralen Forschungseinrichtungen vor und schafft damit langfristige Planungssicherheit.

Sämtliche Förderungen des BMLUK sowie aller anderen Ministerien sind zudem im Transparenzportal des Finanzministeriums öffentlich einsehbar, einschließlich der jeweiligen Auszahlungssummen.

Informationen zu Forschungsbeauftragungen finden Sie zudem in der Bundesforschungsdatenbank (bfdat). Grundlage für die Sammlung und Erfassung der Daten aller forschungsrelevanten Ministerien ist das Forschungsorganisationsgesetz (FOG).

Forschung ist wichtig.

So trivial dieser Satz auch klingt, für den Bereich der Lebensforschung ist er zutreffend und erklärungsbedürftig zugleich. Zum einen sind Wasser, Boden, Luft und Licht unsere Grundlagen für Leben und Lebensqualität in all ihren Facetten. Diese Lebensgrundlagen erhalten sich aber nicht von selbst, sondern müssen geschützt und auch erforscht werden. Forschung und Innovation sind zugleich sensible Themen, da frühere Fortschritte teilweise negative Folgen für unsere Lebensgrundlagen hatten.

Dennoch: Im verantwortungsbewussten Einsatz haben Innovation und Forschung das Potential, an der Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen wesentlich mitzuwirken.