Landwirtschaft Totschnig: Vereinfachung für unsere Betriebe beschlossen

Begleitausschuss zum GAP-Strategieplan tagte in Wien

Heute fand in der Diplomatischen Akademie in Wien die fünfte Sitzung des Begleitausschusses des österreichischen GAP-Strategieplans 2023–2027 statt. Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung, Landwirtschaft, Sozialpartnern, Bundesländern, Umweltorganisationen sowie weiteren Stakeholdern diskutierten den Fortschritt der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Österreich.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hebt dazu die Bedeutung des Begleitausschusses als zentrales Gremium für Transparenz und partnerschaftliche Zusammenarbeit hervor: „Die Gemeinsame Agrarpolitik ist ein wichtiges Fundament für eine starke Landwirtschaft, vitale ländliche Regionen und den Schutz unserer natürlichen Ressourcen. Der Begleitausschuss ermöglicht es uns, gemeinsam mit allen relevanten Partnern die Umsetzung laufend zu evaluieren und weiterzuentwickeln.“

Aktuelle Tagesordnungspunkte

Ein wesentlicher Schwerpunkt war die inhaltliche und finanzielle Anpassung des Strategieplans. Die mit großer Zustimmung beschlossenen Änderungen sollen sicherstellen, dass die Programme weiterhin effizient umgesetzt werden und bestmöglich auf aktuelle Herausforderungen in der Landwirtschaft und den ländlichen Regionen reagieren.

  • Insbesondere die Anpassung der Bestimmungen zur Bodenbedeckung im Winter (GLÖZ 6) hat die Betriebe vor große Herausforderungen gestellt, weshalb eine Ausnahme für schwer zu bearbeitende Böden von der Verpflichtung zur Mindestbodenbedeckung umgesetzt werden wird.
  • Bezüglich der Dauergrünlandwerdung von Ackerflächen wird eine Stichtagsregelung eingeführt. Flächen, die am 01. Jänner 2026 als Ackerland eingestuft waren, bleiben weiterhin als Ackerland eingestuft, ohne dass weitere Maßnahmen zu setzen sind. Zusätzlich wird die 5-Jahresregelung auf 7 Jahre verlängert.
  • Um die Entwicklung der biologischen Landwirtschaft in Österreich zu stärken, wird für Betriebe, die an der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“ teilnehmen, ein „Optionaler Zuschlag biologische Wirtschaftsweise“ ab 2027 angeboten. Diese Maßnahme dient insbesondere in Zeiten steigender Nachfrage als zusätzlicher Anreiz, in die biologische Produktion einzusteigen.
  • Im Zuge des Konsolidierungskurses der Bundesregierung werden auch im GAP-Strategieplan entsprechende finanzielle Anpassungen vorgenommen.

Der Änderungsvorschlag wird nun zur Genehmigung an die Europäische Kommission versendet.

„Unser Ziel ist klar: Wir wollen die GAP so umsetzen, dass sie den bäuerlichen Familienbetrieben Planungssicherheit gibt, Innovation und regionale Entwicklung ermöglicht und gleichzeitig einen wirksamen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leistet“, so Totschnig abschließend.

Der Begleitausschuss wird regelmäßig einberufen, um die Umsetzung des GAP-Strategieplans zu begleiten, Fortschritte zu bewerten und Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Maßnahmen zu erarbeiten.