Elektronisches Datenmanagement (EDM)

Elektronisches Datenmanagement
Foto: KI generiert durch Google Gemini / Abt. V/4

Das Elektronische Datenmanagement (EDM) ist ein zentrales E-Government-System, das speziell für den Umweltbereich entwickelt wurde. Es hat das Ziel, umweltrelevante Daten zu erfassen und bereitzustellen. Dadurch wird die Zusammenarbeit von Unternehmen und Behörden unterstützt und die Umsetzung rechtlicher Verpflichtungen erleichtert.

Das Elektronische Datenmanagement (EDM) gewährleistet eine rechtssichere Abwicklung von Meldungen, Berichten und Dokumentationen im Umwelt- und Abfallmanagement.

Das EDM minimiert den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden. Es leistet einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz in Österreich sowie in der Europäischen Union. EDM liefert mit seinem Datenbestand eine wichtige Grundlage für Planung, Wirkungsfolgenabschätzung und Evaluierung von Umweltauswirkungen.

Durch die Bereitstellung als zuverlässige und anwenderfreundliche Serviceplattform trägt EDM wesentlich zur kontinuierlichen Verbesserung und Digitalisierung von Prozessen bei.

Hauptmerkmale des EDM

  • Alle Daten an einem Ort: EDM agiert als Single Point of Information. Im EDM werden zentral fachlich unterschiedlichste Abfall- und Umweltdaten gesammelt – zum Beispiel zu Abfall, Emissionen oder Recycling. Behörden und Unternehmen behalten über diese Plattform den Überblick.
  • Sicherer Umgang mit Daten: Das EDM schützt alle Daten mit modernen Sicherheitsmaßnahmen. Persönliche oder vertrauliche Informationen sind sicher gespeichert und nur für Berechtigte zugänglich.
  • Anbindung an E-Government-Systeme: Mit EDM werden die Vorgaben des "Digitalen Österreich" sichergestellt und eingehalten. Es ist in die österreichische E-Government-Landschaft eingebettet und ermöglicht den Datenaustausch mit anderen öffentlichen Systemen und Fachanwendungen. Die EDM-Registrierung kann über das Unternehmensserviceportal (USP) erfolgen.

EDM in Kürze

► Registrierung ihres Unternehmens

GLN-Nummer zur Identifikation und Entsorgung

► Abfallbilanzierung und Abfall-Input-Output-Meldung

► Industrieemissionen und Abfallverbrennung

► Übergabe von gefährlichen Abfällen sowie Abfallverbringung

► Meldungen zu Altbatterien und Elektroaltgeräten

PRTR-Meldungen und IPPC-Register Austria

► Berichterstattung zu Treibhausgasen

► Emissionen und Luftverkehr

► Meldung zur Lebensmittelweitergabe und Mehrwertquote

► Erfassung von radioaktiven Stoffen und Radonschutz am Arbeitsplatz

und vieles mehr

Das EDM umfasst eine Vielzahl von Anwendungen. Jede dieser Anwendungen basiert auf den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetztes (AWG 2002) und weiterführenden, fachspezifischen Verordnungen (einsehbar unter Rechtsgrundlagen).

Zentrale Komponente des EDM-Systems ist das nach internationalen Standards entwickelte Stammdatenregister („zentrales Anlagenregister“ bzw. „ZAReg“). Es stellt eine in Österreich maßgebliche Plattform dar, über die Registrierungs- und Meldepflichten im Abfall- und Umweltbereich abgewickelt werden. Die EDM Bescheidverwaltung ermöglicht die strukturierte Abbildung über anlagen- und personenbezogenen Berechtigungen.

EDM Anwendungen

Das EDM (edm.gv.at) bietet registrierten Unternehmen die Basis, zahlreiche behördliche Meldepflichten im Umweltbereich digital abzuwickeln. Voraussetzung für die Nutzung des EDM ist die Registrierung des jeweiligen Unternehmens. Teilweise, etwa aufgrund des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) bestehen für Unternehmen auch Registrierungspflichten im EDM.

Für den Einstieg in das EDM-System sowie für die Benutzerverwaltung, steht den Registrierten (Unternehmen, Organisationen) eine der folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Registrierung via USP: Der Einstieg erfolgt über das USP-Portal (Unternehmensserviceportal - usp.gv.at). Für die im Unternehmensserviceportal registrierten Unternehmen besteht eine einfache und rasche Möglichkeit, sowohl die EDM-Registrierung, als auch die Benutzerverwaltung direkt im USP vorzunehmen. Jene Nutzer:innen sind zur Abwicklung der Registrierung berechtigt, denen ein Verfahrensrecht für das EDM zugeordnet wurde. Die Zuordnung erfolgt im USP durch eine Person mit der Rolle “USP-Administrator“, zum Beispiel die Geschäftsführung.
  • Registrierung via EDM: Wenn die Vorausstzungen für eine USP-Registrierung nicht vorliegen, kann sich ein Unternehmen direkt über das EDM-Portal registrieren. Diese erfolgt online über www.edm.gv.at. Der Einstieg erfolgt zukünftig mittels EDM-Zugangsdaten über das EDM-Portal.

Die Schritte zur Registrierung sind am EDM Portal unter Registrierungsinformationen erklärt.

Für die Registrierung von Bevollmächtigten ist ein eigener Registrierungsprozess vorgesehen. In bestimmten Bereichen (derzeit: Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien, Verpackungen, Einwegkunststoffprodukte) übernehmen Bevollmächtigte alle abfallrechtlichen Verpflichtungen, die Hersteller oder Fernabsatzhändler in Österreich betreffen.

Hersteller aus dem EU-Ausland, die Elektrogeräte, Batterien, Verpackungen oder Einwegkunststoffprodukte an österreichische Händler liefern, können einen Bevollmächtigten bestellen. Ausländische Fernabsatzhändler (EU und Drittstaaten), die direkt an österreichische Letztverbraucher verkaufen, sind verpflichtet einen Bevollmächtigten zu bestellen.

Den Bevollmächtigten treffen unterschiedliche Verpflichtungen; so hat der Bevollmächtigte beispielsweise i.d.R die von seinem Vollmachtgeber in Verkehr gesetzten Massen der jeweiligen Produkte an das Register gemäß § 22 Abs. 1 AWG 2002 zu melden.

Die Schritte zu den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf (Registrierung, Vollmachtsübermittlung, Beispiel für eine Vollmacht etc.) finden Sie unter „Bevollmächtigungen (EAG, BAT, Verpackung)“ am EDM-Portal oder unter „Bevollmächtigte für Verpackungen und Einwegkunststoffprodukte“ am Unternehmensserviceportal.

Was ist die GLN?

Die GLN (Global Location Number) ist eine 13-stellige Nummer zur eindeutigen Identifikation von Unternehmen, Standorten oder Anlagen im EDM. In der Abfallwirtschaft dient sie der Zuordnung von Betrieben, Entsorgungsstandorten oder Behandlungsanlagen.

Wofür gibt es unterschiedliche GLNs?

Es gibt verschiedene Arten von GLN-Nummern, je nachdem, was erfasst werden soll:

• Die Personen-GLN dient dazu, eine Person eindeutig zu erkennen und wird automatisch bei der Registrierung vergeben

• Die Standort-GLN steht für einen Unternehmensstandort und wird automatisch vergeben, wenn dieser in den Stammdaten angelegt wird

• Die Anlagen-GLN steht für eine Anlage und wird automatisch vergeben, wenn die Anlage in den Stammdaten angelegt bzw. einem registrierten Standort zugeordnet wird

Fragen und Antworten zu GLN

Wozu wird die GLN verwendet?

Die jeweils zutreffende GLN ist insbesondere bei elektronischen Meldungen via EDM zu verwenden. Sie identifiziert jeweils Personen, Standorte sowie Anlagen und sorgt dafür, dass die digitale Datenverwaltung einfacher, übersichtlicher und effizienter erfolgen kann.

Kostet die Registrierung etwas?

Nein. Die Registrierung, einschließlich Zuteilung von GLN, ist für das Unternehmen kostenlos. (Hinweis: Für bestimmte, gem. § 29 AWG genehmigten Sammel- und Verwertungssysteme besteht eine Kostenersatzpflicht für Betrieb und Wartung gemäß der EDM-Aufwandersatzverordnung.)

Was ist GTIN?

Die GTIN (Global Trade Item Number) ist eine standardisierte Produktnummer zur Kennzeichnung von Abfallarten im EDM. Sie ermöglicht die eindeutige Identifikation und Zuordnung von Abfallarten gemäß Abfallverzeichnis. Die GTIN wird genutzt für Abfallbilanzen, Deklarationen und die Verarbeitung von Abfalldaten.

Fragen und Antworten zu GTIN

Wozu wird die GTIN verwendet?

Die GTIN gewährleistet im EDM die eindeutige Identifikation von Abfallarten und verwandten Produkten. Sie ermöglicht eine präzise Zuordnung der Abfallinformationen und sorgt dafür, dass alle Meldungen im System nachvollziehbar und eindeutig erfasst werden können.

Wie erhalte ich eine GTIN?

Die GTIN wird nicht automatisch im EDM vergeben. Sie muss vom jeweiligen Unternehmen eigenständig über GS1 Austria beantragt und verwaltet werden.

Muss jede Ware eine eigene GTIN besitzen?

Ja. Jede Abfallart oder abfallbezogene Ware braucht eine eigene GTIN. Unterscheiden sich Produkte zum Beispiel in ihrer Zusammensetzung, Behandlung oder Verpackung, wird jeweils eine eigene Nummer vergeben. Nur so können sie im EDM eindeutig erfasst und gemeldet werden.

Mehr über die EDM Anwendungen erfahren

Abfallbilanzen: Ermöglicht die digitale Übermittlung von Abfallbilanzen und Input-Output-Meldungen. Dokumentiert werden Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen sowie allfällige Leermeldungen zur Kontrolle der Stoffströme

Altfahrzeuge: Dient der elektronischen Erfassung und Nachverfolgung von Altfahrzeugen sowie der gesetzeskonformen Übermittlung von Verwertungsnachweisen wie Annahmebestätigungen und Stilllegungsdaten

Batterien: Unterstützt Unternehmen bei der Meldung, Sammlung und Verwertung von Batterien. Sie dient der Erfüllung der Nachweis- und Meldepflichten nach dem Batteriegesetz

Deponien: Ermöglicht Deponieinhabern jährlich eine Abfall-Input-Output-Meldung über Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen auf Deponien zu übermitteln

Elektroaltgeräte: elektronisches Meldesystem, in dem Hersteller, Sammler und Verwerter ihre Daten zu in Verkehr gebrachten, gesammelten und behandelten Elektro- und Elektronikaltgeräten melden und dokumentiert die vorgeschriebenen Verwertungsprozesse

Erlaubnis Antragsstellung: Unterstützung der Abfallsammler:innen und –behandler:innen bei der Erstellung eines Antrags für eine Erlaubnis zur Sammlung/Behandlung von Abfällen

Lebensmittelweitergabe: Erfasst entsorgte Lebensmittelmengen und liefert Daten für die Analyse sowie Reduktion von Lebensmittelabfällen

Mehrwegquote: Dient der elektronischen Meldung zur Erfüllung der Mehrwegpflicht für den Lebensmitteleinzelhandel und zur Auswertung der Mehrwegquoten gemäß den gesetzlichen Vorgaben – entweder zur humanen Nutzung oder als Abfall

Verpackung: Bietet Unternehmen die Möglichkeit, Verpackungsmengen von der Inverkehrsetzung bis zur Verwertung zu melden und unterstützt bei der Erfüllung der Vorgaben der Verpackungsverordnung

Begleitscheine: Gefährliche Abfälle und POP-Abfälle können über diese Anwendung bei Übergabe mit einem Begleitschein dokumentiert und direkt an die Behörde übermittelt werden

VEBSV 2.0 (Vollelektronische Begleitscheinverfahren): Ermöglicht die papierlose Abwicklung des Begleitscheinverfahrens. Bei einer Abfallübergabe oder -transport gefährlicher Abfälle wird der Begleitschein digital erzeugt, übermittelt und archiviert

Verbringung: Erfasst die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen und unterstützt bei der Abwicklung von Notifizierungen und Genehmigungen gemäß EU-Verordnung

EMREG/OW: Dient der Meldung von stofflichen Emissionen aus Punktquellen in Oberflächengewässer durch Industrieanlagen und macht deren Umweltauswirkungen nachvollziehbar und kontrollierbar

EZG (EU ETS): Erfassung und Meldung von Treibhausgasemissionen stationärer Anlagen und Luftverkehrsleistungen gemäß der Emissionszertifikategesetz

IPPC Austria: Fasst Daten von umweltrelevanten Industrie-, Tierhaltungs- und Abfallbehandlungsanlagen zusammen, die unter die IE-Richtlinie fallen, und ermöglicht die Verwaltung sowie Nachverfolgung integrierter Umweltauflagen

Mittelgroße Feuerungsanlagen: Die Anwendung dient zur digitalen Erfassung von Feuerungsanlagen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW zur Begrenzung atmosphärischer Emissionen

BMEN: Im BMEN-Register werden die aus nachhaltiger Biomasse produzierten Energiemengen und die damit verbundenen THG-Einsparungen bei der Erzeugung von Elektrizität, Wärme und Kälte durch Meldungen der Anlagenbetreiber:innen erfasst

PRTR: Industriebetriebe melden hier Schadstoffemissionen, Abfallmengen und die Verbringung von Schadstoffen gemäß EU-PRTR-Verordnung

Verbrennung: Über diese Anwendung werden Emissionserklärungen nach den Verordnungen AVV und EEV erstellt und übermittelt

Zentrales Quellenregister: Dient der österreichweiten Erfassung von radioaktiven Stoffen gemäß Strahlenschutzgesetz

Radonschutz am Arbeitsplatz: Zentralisiert radonrelevante Daten wie Messwerte und Schutzmaßnahmen und unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zum Schutz vor Radon in Innenräumen und am Arbeitsplatz