Die Eckpunkte des neuen Klimagesetzes
Die Bundesregierung hat sich auf ein neues Klimagesetz geeinigt. Der Entwurf schafft einen langfristigen und verlässlichen Rahmen für die österreichische Klima- und Umweltpolitik und wurde am 18. September 2026 in Begutachtung geschickt. Das Klimagesetz ist als Rahmen- und Governancegesetz konzipiert und soll die Strukturen und Instrumente für eine koordinierte Klima- und Umweltpolitik festlegen.
"Die Bundesregierung legt ein Klimagesetz vor, das eine klare ökosoziale Handschrift hat. Der Schlüssel für erfolgreichen Klimaschutz liegt in der Technologie. Wir setzen auf Innovation, entwickeln unsere Wirtschaft aktiv weiter und machen uns durch den Ausbau der erneuerbaren Energien als Land unabhängiger von Importen fossiler Energie. Wer beim Klimaschutz weiterkommen will, muss Lösungen finden, auf Innovation und neue Technologien setzen und wir müssen gut abgestimmt zusammenarbeiten. Klimaschutz und Wohlstand sind kein Widerspruch, sondern gehen Hand in Hand. Unser Anspruch ist weniger Emissionen, mehr Innovation und ein starkes Österreich", so Totschnig.
Drei Säulen für eine zukunftsfähige Klima- und Umweltpolitik
Das neue Klimagesetz baut auf drei zentralen Säulen auf:
- Klimaschutz: Ein Klimafahrplan legt Reduktionspfade und konkrete Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen fest.
- Klimawandelanpassung: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels werden stärker in die strategische Klima- und Umweltpolitik integriert.
- Kreislaufwirtschaft: Ressourceneffizienz, Wiederverwendung und Recycling tragen dazu bei, den Materialverbrauch und damit verbundene Emissionen zu reduzieren.
Klimafahrplan bündelt konkrete Maßnahmen
Zentrales Instrument des Klimagesetzes ist der Klimafahrplan. Er dient als strategisches Planungsinstrument der Bundesregierung für jene Sektoren, die nicht vom europäischen Emissionshandel erfasst sind. Der Klimafahrplan enthält indikative Reduktionspfade sowie konkrete Maßnahmen von Bund und Ländern zur Erreichung der Klimaneutralität 2040.
Der erste Klimafahrplan soll bis Ende 2027 von der Bundesregierung beschlossen und anschließend regelmäßig aktualisiert werden.
Klare Zuständigkeiten und bessere Koordination
Für eine besser abgestimmte Klima- und Umweltpolitik werden zwei neue Gremien eingerichtet.
Eine Steuerungsgruppe bereitet den Klimafahrplan und den Nationalen Energie- und Klimaplan vor. In ihr sind die klimapolitisch relevanten Bundesministerien sowie die Bundesländer vertreten. Den Vorsitz auf Bundesebene übernimmt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft.
Ergänzend unterstützt ein interdisziplinär besetzter wissenschaftlicher Klimabeirat die Bundesregierung. Expertinnen und Experten aus Technik, Natur-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften bringen wissenschaftliche Expertise ein und geben Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Klima- und Umweltpolitik ab.
Klimaschutz, Wirtschaft und soziale Verantwortung zusammendenken
Das Klimagesetz soll langfristige Planungssicherheit schaffen und Klima- und Umweltpolitik mit wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und sozialer Verantwortung verbinden.
Eine Standortklausel ermöglicht es, den Klimafahrplan zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen, wenn Entwicklungen eintreten, die schwerwiegende volkswirtschaftliche oder soziale Folgen nach sich ziehen.
Verlässlicher Rahmen bis 2050
Mit dem neuen Klimagesetz werden Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft in einem gemeinsamen gesetzlichen Rahmen gebündelt. Klimafahrplan, regelmäßiges Monitoring, klare Zuständigkeiten und wissenschaftliche Begleitung sollen dazu beitragen, Österreichs Klima- und Umweltpolitik langfristig und koordiniert auszurichten.