Die Eckpunkte des neuen Klimagesetzes
Die Koalitionsparteien haben sich auf einen Entwurf für ein neues Klimagesetz geeinigt.
„In der vorherigen Klimapolitik ging es stark um Verbote und den erhobenen Zeigefinger. So gewinnt man aber keine notwendige Mehrheit für dieses Thema. Mein Zugang ist ein anderer: Ich stelle das Miteinander in den Vordergrund, gehe auf Sorgen und Bedürfnisse der Menschen ein. Ich werde aufzeigen, dass es in der Klimapolitik einen Weg gibt, der gleichzeitig Chancen für Arbeitsplätze und den heimischen Standort eröffnet und auf die Bedürfnisse der Menschen Rücksicht nimmt. Ich setze auf Konsens statt Konflikt", so Totschnig.
Inhaltlich basiert das Klimagesetz auf 3 Säulen
- Klimaschutz – konkreter Klimafahrplan, um Emissionen zu reduzieren
- Klimawandelanpassung – Maßnahmen und Ziele werden im Klimafahrplan festgelegt
- Kreislaufwirtschaft – Förderung von Recycling und Ressourceneffizienz, um Materialverbrauch zu reduzieren und CO2 einzusparen
Zusammenarbeit in einem neuen Rahmen
- Steuerungsgruppe auf fachlicher und politischer Ebene
- Breite Einbindung relevanter Akteure: Parlamentsparteien, Länder und Gemeinden, Sozialpartner, Interessenvertretungen, sowie Umweltschutzorganisationen
- Wissenschaftlicher Klimabeirat: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Bereichen und Disziplinen wie Natur, Technik, Wirtschaft werden aktiv eingebunden.
Klimafahrplan mit klaren Zuständigkeiten
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Sektorale Zielpfade: ein Klimafahrplan, der in einem nächsten Schritt erstellt wird, definiert für jeden Sektor Reduktionspfade. Er zeigt auf, wer welchen Beitrag zur Emissionsreduktion, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft leistet.
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Entscheidend ist, dass das Gesamtziel erreicht wird.
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Es wird klar geregelt, wer wofür verantwortlich ist.
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Auch der bereits beschlossene Klimacheck wird verankert.
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Monitoring und Wirksamkeitskontrolle: Fortschritte werden regelmäßig gemessen und bewertet. So kann geprüft werden, ob die gesetzten Maßnahmen die gewünschten Effekte erzielen.