Die Eckpunkte des neuen Klimagesetzes

Bundesminister Norbert Totschnig im Interview.
Foto: BMLUK / Paul Gruber

Umwelt- und Klimaminister Norbert Totschnig hat einen Entwurf für ein neues Klimagesetz vorgelegt.

„In der vorherigen Klimapolitik ging es stark um Verbote und den erhobenen Zeigefinger. So gewinnt man aber keine notwendige Mehrheit für dieses Thema. Mein Zugang ist ein anderer: Ich stelle das Miteinander in den Vordergrund, gehe auf Sorgen und Bedürfnisse der Menschen ein. Ich werde aufzeigen, dass es in der Klimapolitik einen Weg gibt, der gleichzeitig Chancen für Arbeitsplätze und den heimischen Standort eröffnet und auf die Bedürfnisse der Menschen Rücksicht nimmt. Ich setze auf Konsens statt Konflikt", so Totschnig. 

Inhaltlich basiert das Klimagesetz auf 3 Säulen

  1. Klimaschutz – konkreter Fahrplan, um Emissionen zu reduziere
  2. Klimawandelanpassung – Stärkung der Resilienz durch gezielte Investitionen, z.B. in den Hochwasserschutz
  3. Kreislaufwirtschaft – Förderung von Recycling und Ressourceneffizienz, um Materialverbrauch zu reduzieren und C02 einzusparen

Strukturelle Ausgestaltung

  •  Steuerungsgremien mit Expertinnen und Experten
  • Breite Einbindung relevanter Akteure: Parlamentsparteien, Länder und Gemeinden, Sozialpartner, Interessenvertretungen, sowie Umweltschutzorganisationen
  • Wissenschaftlicher Klimabeirat: Wissenschaftler aus verschiedenen Bereichen und Disziplinen wie Natur, Technik, Wirtschaft werden aktiv eingebunden.

Klimafahrplan mit klaren Zuständigkeiten

  • Sektorale Zielpfade: ein Klimafahrplan, der in einem nächsten Schritt erstellt wird, definiert für jeden Sektor Zielpfade. Er zeigt auf, wer welchen Beitrag zur Emissionsreduktion leistet.

  • Entscheidend ist, dass das Gesamtziel erreicht wird.

  • Es wird klar geregelt, wer wofür verantwortlich ist.

  • Auch der bereits beschlossene Klimacheck wird verankert.

  • Monitoring und Wirksamkeitskontrolle: Fortschritte werden regelmäßig gemessen und bewertet. So kann geprüft werden, ob die gesetzten Maßnahmen die gewünschten Effekte erzielen.

Weitere Schritte

  • Der Entwurf wird derzeit innerhalb der Koalition abgestimmt

  • Im Anschluss erfolgt eine öffentliche Begutachtung