Aktuelles auf EU-Ebene: EU-Verhandlungen zur GAP ab 2028 nehmen Fahrt auf
In den Institutionen der Europäischen Union wird derzeit intensiv an den rechtlichen und finanziellen Grundlagen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 gearbeitet. Die künftige GAP soll weiterhin einen verlässlichen Rahmen für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume in Europa schaffen.
Zugleich soll sie einfacher, zielgerichteter und stärker auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten und Regionen ausgerichtet werden.
Im Rat der Europäischen Union finden die technischen Beratungen der Mitgliedstaaten zur vorgeschlagenen GAP-Verordnung für die Periode 2028–2034 vor allem in der Ratsarbeitsgruppe „Horizontale Agrarfragen“ statt. Nach der Behandlung unter dänischem und zypriotischem Ratsvorsitz führt derzeit die irische Präsidentschaft die Arbeiten weiter. Dabei bilden insbesondere die künftige Ausgestaltung der GAP-Maßnahmen, die Anforderungen an deren Planung und Umsetzung sowie die besonderen Regelungen für den Agrarbereich innerhalb der neuen Partnerschaftsplan-Architektur die Arbeitsschwerpunkte. Die GAP soll ab 2028 als Teil eines neu geschaffenen Fonds zur Umsetzung von „Nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP)“ in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
Österreich bringt seine Anliegen ein
Auf Basis intensiver Gespräche – auch auf bilateraler Ebene - mit den Mitgliedstaaten hat die irische Präsidentschaft Anfang Juli einen weiteren Kompromissvorschlag zur GAP-Verordnung vorgelegt. Dieser wurde Anfang September in der Ratsarbeitsgruppe sowie im Sonderausschuss Landwirtschaft beraten. Einige von Österreich eingebrachte Anliegen wurden bereits aufgegriffen; weitere Forderungen werden im künftigen Verhandlungsverlauf aktiv verfolgt.
Ein wesentlicher Schritt – bereits unter zyprischer Präsidentschaft – war die Überarbeitung der Aufteilung zwischen der Verordnung über die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne (NRPP-Verordnung) und der GAP-Verordnung. Dabei wurden GAP-spezifische Regelungen aus dem NRPP-Vorschlag in die GAP-Verordnung beziehungsweise in die Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation (GMO-Verordnung) übertragen. Damit soll klarer zum Ausdruck kommen, dass die GAP auch innerhalb der neuen, sektorübergreifenden Planungsarchitektur ein eigenständiges und auf die Bedürfnisse der Land- und Forstwirtschaft zugeschnittenes Regelwerk benötigt.
Ziel der irischen Ratspräsidentschaft ist es, im Herbst 2026 eine sogenannte „partielle allgemeine Ausrichtung“ zur GAP-Verordnung zu erreichen. Diese würde eine gemeinsame politische Position der Mitgliedstaaten zu wesentlichen Teilen des Verordnungsvorschlags festlegen. Fragen, die im Zusammenhang mit den finanziellen Rahmenbedingungen und dem künftigen EU-Haushalt stehen, bleiben dabei zunächst ausgeklammert.
Der finanzielle und strategische Rahmen
Die inhaltliche Ausgestaltung der künftigen GAP steht in engem Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034. Der MFR legt fest, welche Mittel der EU insgesamt und damit auch der GAP in den kommenden sieben Jahren ab 2028 zur Verfügung stehen werden. Die irische Ratspräsidentschaft hat die MFR-Verhandlungen deshalb zu einer zentralen Priorität erklärt und strebt wesentliche Fortschritte bis zum Ende ihres Vorsitzes an. Trotz Fortschritten bestehen zwischen den Mitgliedstaaten weiterhin unterschiedliche Auffassungen über Umfang, Prioritäten und Finanzierung des künftigen EU-Haushalts. Für Oktober wird ein überarbeiteter Verhandlungsrahmen („Negotiating Box“) erwartet, der die Diskussion über die zentralen Budgetfragen weiter voranbringen soll.
Parallel dazu wird über die NRPP-Verordnung und die Performance-Verordnung verhandelt. Diese bilden den übergeordneten Rechtsrahmen für die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne, in denen die Mitgliedstaaten künftig mehrere Politikbereiche bündeln sollen. Für den österreichischen NRPP ist ein eigenes Kapitel zur GAP vorgesehen, in dem die strategische Planung und Umsetzung der künftigen GAP-Maßnahmen abgebildet werden soll.
Für die NRPP-Verordnung und die Performance-Verordnung liegen seit Ende Juni 2026 partielle allgemeine Ausrichtungen vor. Damit bestehen für diese beiden Rechtsakte bereits gemeinsame Verhandlungspositionen der Mitgliedstaaten. Die Beratungen zur GAP-Verordnung werden nun mit besonderem Nachdruck fortgeführt, um auch für den Agrarbereich zeitnah eine tragfähige Ratsposition zu erreichen.
Wie geht es weiter?
Parallel zu den Beratungen im Rat erarbeitet das Europäische Parlament seine Positionen zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission. Sobald sowohl Rat als auch Parlament ihre Positionen festgelegt haben, können die Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Rat – die sogenannten informellen Trilogverhandlungen – beginnen.
Die irische Präsidentschaft strebt an, die Trilogverhandlungen zu den zentralen Rechtsakten noch im Winter 2026 aufzunehmen. Voraussetzung dafür sind weitere Fortschritte im Rat, insbesondere zur GAP-Verordnung, sowie eine einheitliche Position des Europäischen Parlaments. Abhängig vom Fortgang der MFR-Verhandlungen können einzelne Themen auch in die litauische Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2027 fallen. Ziel bleibt, die neuen Rechtsgrundlagen rechtzeitig fertigzustellen, damit die künftige GAP mit 1. Jänner 2028 starten kann.