Nationaler Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmittel ab 2027 Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Nationale Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln wird auf Grundlage der Richtlinie 2009/128/EG erstellt. Er enthält quantitative und qualitative Vorgaben, Ziele und Maßnahmen sowie Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
Gleichzeitig sollen der integrierte Pflanzenschutz sowie alternative Methoden und Verfahren gefördert und dadurch die Abhängigkeit von der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verringert werden.
In Österreich regelt § 46 des Forstgesetzes 1975 die bundesweite Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Wald, während ergänzend die jeweiligen Landesgesetze und Vorschriften der Bundesländer zu beachten sind. Die Zuständigkeit für die Regelung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln liegt bei den Bundesländern, während die Zulassung und das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in die Zuständigkeit des Bundes fallen.
Gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/128/EG wird der Nationale Aktionsplan mindestens alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls angepasst.
Vor der Notifizierung des Nationalen Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ab 2027 an die Europäische Kommission bzw. vor dessen Veröffentlichung ist rechtlich eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Für die Ausarbeitung und Änderung der Nationalen Aktionspläne gelten gemäß Artikel 4 Abs. 5 der Richtlinie 2009/128/EG die Bestimmungen über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Artikel 2 der Richtlinie 2003/35/EG. Der Öffentlichkeit ist dabei eine frühzeitige und wirksame Möglichkeit einzuräumen, sich an der Vorbereitung und Änderung des Aktionsplans zu beteiligen. Im Rahmen dieses Verfahrens besteht innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen die Möglichkeit, zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans Stellung zu nehmen.
Stellungnahmen können bis 16. November 2026 an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: pflanzenschutzmittel@bmluk.gv.at