Kommunale Baukultur: Praxisleitfaden für Integrierte Entwicklungskonzepte (IEK)
Der Praxisleitfaden „Integrierte räumliche Entwicklungskonzepte“ (IEK) setzt österreichweit einheitliche Qualitätsstandards für die Stärkung von Orts- und Stadtkernen. Die Arbeitshilfe für die kommunale Planung zeigt wie Gemeinden und Städte Leerstände reduzieren, Böden schützen und Förderungen gezielt nutzen können.
Ein ganzheitlicher und vorausschauender Planungsansatz gewinnt für Österreichs Städte und Gemeinden zunehmend an Bedeutung. Um Orts- und Stadtkerne nachhaltig zu stärken, Leerstände zu vermeiden und den Bodenverbrauch zu reduzieren, wurde von einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Beteiligung des BMLUK der Praxisleitfaden „IEK – Integrierte räumliche Entwicklungskonzepte“ erarbeitet. Das Handbuch schafft erstmals österreichweit einheitliche Qualitätsstandards für die kommunale Raumentwicklung und Baukultur.
„Lebendige Orts- und Stadtkerne sind weit mehr als bauliche Strukturen. Sie sind Orte der Begegnung und der Identifikation. Wo Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung, Kultur und Freizeit in kurzen Wegen zusammenspielen, entstehen soziale Nähe und eine starke Gemeinschaft. Integrierte Entwicklungsplanung ermöglicht ein abgestimmtes und gemeinsames Vorgehen zur Erreichung dieser Ziele, das vorhandene Stärken bündelt, neue Impulse setzt und die Lebensqualität nachhaltig sichert.“
Norbert Totschnig, Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Was sind Integrierte Entwicklungskonzepte (IEK)?
Integrierte Entwicklungskonzepte (IEK) bieten einen verbindenden, strategischen Rahmen und helfen Städten, Gemeinden und Regionen dabei, ihre Zukunft nachhaltig zu planen, und Ortskerne zu beleben. Sie führen unterschiedliche Fachplanungen (beispielsweise Raumordnung, Mobilität, Klimaanpassung und Denkmalschutz) sowie relevante Praxisakteurinnen und -akteure in einem gemeinsamen Prozess zusammen.
Ein IEK ermöglicht es Kommunen und Regionen:
- Herausforderungen ganzheitlich zu betrachten: Räumliche, ökologische, wirtschaftliche und soziale Themenfelder werden miteinander verknüpft.
- Gemeinsame Ziele zu definieren: Entwicklungsschwerpunkte werden langfristig und transparent festgelegt.
- Gezielt zu investieren: Öffentliche Mittel und Förderungen werden prioritär auf die Stärkung des Zentrums und den Werterhalt des Bestands ausgerichtet.
Qualitätssicherung und Schnittstelle zur Förderpolitik
Als informelles Instrument bildet der Praxisleitfaden eine Brücke zwischen der konkreten kommunalen Planung und den Förderstrukturen auf Bund-, Landes- und EU-Ebene (wie etwa der GAP-Fördermaßnahme zur Orts- und Stadtkernförderung). Durch abgestimmte Standards werden Doppelgleisigkeiten vermieden und die Treffsicherheit öffentlicher Investitionen erhöht.
| Schwerpunkte des IEK-Leitfadens | Nutzen für die Praxis vor Ort |
|---|---|
| Orts- & Stadtkernstärkung | Belebung der Zentren, qualitätsvolle Innenentwicklung und Reduzierung von Leerstand |
| Flächensparende Innenentwicklung | Effektiver Bodenschutz durch den sparsamen Umgang mit Boden und Vorrang für Nachnutzung und Nachverdichtung |
| Kooperative Planung | Einbindung von Bürgerinnen, Bürgern und Fachleuten und die enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden |
| Förderoptimierung | Bessere Koordinierung von Förderungen |
Unterstützung für Städte, Gemeinden und Regionen
Der Leitfaden richtet sich gleichermaßen an erfahrene Kommunen wie auch an Gemeinden, die erste Schritte in der integrierten Raumentwicklung setzen wollen:
- Einsteiger-Gemeinden: Der Leitfaden ermutigt und befähigt dazu, strukturierte Planungsprozesse anzustoßen und IEKs als strategisches Steuerungsinstrument zu nutzen.
- Erfahrene Kommunen: Bietet Orientierung bei der Qualitätsprüfung, Weiterentwicklung und Nachjustierung bereits bestehender IEKs oder ähnlicher Konzepte.
Stadt- und Ortskerne: interministerielle Zusammenarbeit zur Umsetzung des Regierungsprogramms
Die Stärkung von Stadt- und Ortskernen ist eine sektorübergreifende Aufgabe und bedarf daher auf Bundesebene eines Zusammenwirkens mehrerer Bundesministerien.
Der Praxisleitfaden ist daher das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen. Er wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS), dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) sowie dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) abgestimmt.
Der Leitfaden wurde am 27. Juli 2026 vom Ministerrat angenommen und stellt einen wichtigen Schritt zu den Zielen der Stadt- und Ortskernstärkung im Regierungsprogramm dar. Gleichzeitig hat der Ministerrat die beteiligten Ministerien mit der Weiterentwicklung, Abstimmung und Bündelung bestehender Förderinstrumente im Sinne integrierter Ansätze für die Stärkung von Stadt- und Ortskernen beauftragt.