Projekt RASE - Risikoangepasste Raum- und Siedlungsentwicklung in Österreich mit Workshop in Galtür

Gruppenfoto der Workshop Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf einer Holzterrasse vor Berglandschaft mit spitzem Gipfel und Häusern im Tal
Foto: BMLUK

Wie kann Siedlungsentwicklung angesichts zunehmender Naturgefahren und steigenden Siedlungsdrucks sicher und zukunftsfähig gestaltet werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Projekt „Risikoangepasste Raum- und Siedlungsentwicklung in Österreich“ (RASE). Beim Expert:innenworkshop am 1. Oktober 2026 diskutierten rund 40 Fachleute aus Verwaltung, Wissenschaft und Praxis mögliche Lösungsansätze.

Naturgefahren und Raumordnung zusammen denken

Zum Auftakt der Veranstaltung brachte Hermann Huber, Bürgermeister von Galtür, die besondere Situation im alpinen Raum auf den Punkt: „Raumordnung ist bei uns schwierig, aber gleichzeitig auch nicht, weil die Naturgefahrensituation die Raumordnung vorgibt.“

Auch Roland Arbter (stellvertretender Abteilungsleiter BMLUK Abteilung III/6) verwies darauf, dass das Thema Naturgefahren in der ÖROK bereits mehrfach behandelt und der Umgang mit Naturgefahren grundsätzlich in der Raumordnung verankert ist. Allerdings verändert die Klimakrise die Rahmenbedingungen und bringt neue Anforderungen und Unsicherheiten für die Planung mit sich.

Andreas Pichler (stellvertretender Abteilungsleiter BMLUK Abteilung III/4) betonte, dass in der Vergangenheit bereits zahlreiche Handlungsempfehlungen erarbeitet wurden. Nun sei es an der Zeit, diese erneut gemeinsam zu begutachten und vor dem Hintergrund der aktuellen Geschehnisse weiterzuentwickeln.

Bestehende Siedlungsgebiete als besondere Herausforderung

Im ersten Fachinput des Workshops blickte Arthur Kanonier (TU Wien) auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Auslegungserfordernisse. Elias Grinzinger (TU Wien) gab Einblick in österreichweite Daten zur Betroffenheit von Naturgefahren. Einen wichtigen Schwerpunkt des RASE Projekts bildet der Umgang mit unbebauten Baulandreserven in Gefahrenzonen, welchen auch Barbara Steinbrunner (TU Wien) thematisierte.

Bestehende Siedlungsgebiete sind eine besondere Herausforderung, betonte auch Andreas Falch (Ziviltechniker für Raumplanung in Tirol/Vorarlberg): Widmungen und Siedlungsgebiete bleiben weitgehend konstant, Gefahrenbeurteilungen und damit Risikosituation können sich aber verändern.

Daraus ergibt sich die Frage, wie mit neuen Erkenntnissen und veränderten Gefährdungslagen umgegangen werden kann und welche Instrumente zur Verfügung stehen.

Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis sowie Ausblick

Im Workshop, der im Alpinarium in Galtür stattfand, wurden aktuelle Forschungsergebnisse und fachliche Grundlagen vorgestellt und gemeinsam mit den Teilnehmenden diskutiert. Im Mittelpunkt standen die Weiterentwicklung der Risiko Governance, die Integration von Naturgefahrenaspekten in Planungs- und Entscheidungsprozesse sowie Strategien für den Umgang mit Baulandreserven in Gefahrenzonen.

Der fruchtvolle, interdisziplinäre Austausch zeigt, wie wichtig es ist, unterschiedliche Perspektiven zusammen zu bringen. Nur durch die Zusammenarbeit von Naturgefahrenmanagement, Raumplanung, Verwaltung, Wissenschaft und Praxis können tragfähige Ansätze für den Umgang mit bestehenden und zukünftigen Risiken entwickelt werden.

Die Ergebnisse des Workshops fließen in das RASE Projekt ein. Ein Bericht, der zentrale Grundlagen und Erkenntnisse zusammenfasst, soll Ende 2026 zur Verfügung stehen.

Was ist das Projekt RASE?

Welche Ziele hat das Projekt RASE?

  • Weiterentwicklung der Risiko Governance und Schaffung evidenzbasierter Grundlagen für weitere Arbeit im Umgang mit Naturgefahrenrisiken
  • Erarbeitung einer integrierten Einschätzung der rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Stärkung der ebenenübergreifenden Zusammenarbeit
  • Identifikation und Abschätzung zukünftiger Herausforderungen und Handlungsbedarfe im Umgang mit Naturgefahrenrisiken in der Planung, mit besonderem Fokus auf den Umgang mit Baulandreserven im Spannungsfeld zwischen der Siedlungsentwicklung (fortschreitender Flächeninanspruchnahme) und Naturgefahrenprävention
  • Bessere Integration von Naturgefahrenaspekten in Planungs- und Entscheidungsprozessen der Raumordnung