Forstrecht EU und International

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Auf EU-Ebene existiert keine „Gemeinsame Forstpolitik“, diese ist Angelegenheit der Mitgliedstaaten. Es findet sich jedoch in verschiedenen Politikbereichen der EU, wie der Gemeinsamen Agrar-, Umwelt- oder Energiepolitik eine Reihe von Rechtsvorschriften, die das nationale Forstrecht direkt oder indirekt beeinflussen.

Forstrecht EU

Diese forstrelevanten unionrechtlichen Bestimmungen betreffen u.a. folgende Sachbereiche:

  • Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut,
  • forstliche Förderung,
  • Pflanzenschutz, 
  • Bekämpfung der weltweiten Entwaldung und des illegalen Holzeinschlags sowie
  • Energieerzeugung aus nachhaltiger forstwirtschaftlicher Biomasse.

Nachstehend finden Sie beispielhaft einige EU-Rechtsakte aufgelistet:

  • Mitteilung über eine neue EU-Waldstrategie für 2030
  • Richtlinie 1999/105/EG über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut
  • Verordnung (EU) 2021/2115 über die GAP-Strategiepläne (Förderung)
  • Verordnung (EU) Nr. 2173/2005 zur Einrichtung eines FLEGT Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft 
  • Verordnung (EUNr. 995/2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen (EUTR)
  • Verordnung (EU) 2023/1115 - EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
  • Verordnung (EU) 2016/2031 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen
  • Richtlinie 2018/2001/EU zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED)

Forstrecht International
 

Auf internationaler Ebene ist auf nachstehende unverbindliche Rechtsakte zu verweisen, die jedoch indirekt als Zielvorgaben Niederschlag in EU-Rechtsakten gefunden haben:

  • Resolutionen im Rahmen der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (MCPFE)
  • Walddeklaration („Forest Principles“) im Rahmen der UNCED-Konferenz für Umwelt und Entwicklung.

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