6. Call zur Maßnahme 10 – zu den Förderungsgegenständen 11.2.1 und 11.2.2
Ab sofort können Projekte zu den Förderungsgegenständen 11.2.1 und 11.2.2 im Rahmen der Maßnahme 10 des Waldfonds eingereicht werden. Die Einreichfrist endet am 15. Dezember 2026, 12:00 Uhr.
Förderungsgegenstände
Der Aufruf beschränkt sich auf die Förderungsgegenstände 11.2.1 und 11.2.2
11.2.1 „Monitoring, Fallstudien, sonstige Konzepte, Studien oder Grundlagenarbeiten zu biodiversitätsrelevanten Themen, projektbezogene Betreuungstätigkeit im Zusammenhang mit der Initiierung, Planung und Umsetzung komplexer Naturschutzvorhaben.“
11.2.2 „Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung: Veranstaltungen und Materialien, Workshops, Tagungen, Informationsveranstaltungen, Pressearbeit, Sendungen im Rundfunkt und Fernsehen, Seminare, Folder, Plakate, Videos, Apps, Websites, sonstiges Begleitmaterial und Bewusstseinsbildung der Stakeholder und Bewirtschafter, sowie der breiten Öffentlichkeit“
Die Förderungsgegenstände werden wie folgt präzisiert:
Monitoring, Fallstudien sowie weitere Konzepte oder Studien zu biodiversitätsrelevanten Fragestellungen, insbesondere zur Avifauna der Waldökosysteme Österreichs; Erarbeitung und Aufbereitung von praxisnahen Informationen sowie Maßnahmenempfehlungen, die Waldbesitzer:innen dabei unterstützen, die Lebensräume der Waldvogelarten zu erhal ten und zu verbessern und damit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität im Wald zu leisten.
Einreichstelle und Frist
Förderungsanträge müssen bis spätestens 15. Dezember 2026, 12:00 Uhr, vollständig eingelangt sein. Die Einreichung ist auschließlich online über die Förderanwendung Internet möglich.
Bewilligende Stelle ist das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)
Referat Präsidium 4b – Bewilligende Stelle für den Waldfonds
Stubenring 1, 1010 Wien
E-Mail: BST.Praes.4b@bmluk.gv.at
Weiterführende Informationen
Der vollständige Aufruf zur Einreichung von Anträgen steht am Seitenende als Download zur Verfügung.
Die „Sonderrichtlinie der Bundesministers zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz“ ist auf der Homepage des BMLUK unter Waldfonds, bmluk.gv.at veröffentlicht.