Die Zukunft unserer Gewässer - Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen 2025
Die Zukunft unserer Gewässer – Ihre Meinung ist gefragt! Wasser ist lebensnotwendig für uns alle, es ist eine unverzichtbare Ressource für die Landwirtschaft, für Freizeit, Tourismus und Energiewirtschaft. Deshalb müssen wir uns besonders um seinen Schutz, sowie um den Erhalt und die Verbesserung der Gewässer kümmern.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert für unser Wasser die Einhaltung chemischer und ökologischer Standards, damit unsere Gewässer ökologisch funktionsfähige Lebensräume für Tiere und Pflanzen sein können und gleichzeitig unterschiedliche Nutzungsansprüche der Menschen erfüllen. Dabei werden zukünftig die Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Gewässer stärker zu berücksichtigen sein. Wasser muss auch künftigen Generationen in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung stehen.
Gewässerbewirtschaftungspläne für Wasserrahmenrichtlinie
Die nationale Umsetzung dieses Zieles erfolgt durch Gewässerbewirtschaftungspläne, derzeit bereitet das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft den vierten Gewässerbewirtschaftungsplan vor. Durch ihn erfolgt die nationale Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. Der Plan legt fest, wie und wann das Ziel des guten Zustands der Gewässer erreicht werden soll. Die ersten Bewirtschaftungspläne wurden 2010, 2017 und 2021 veröffentlicht und viele Maßnahmen an den Gewässern bereits gesetzt.
Die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen für den kommenden, vierten Gewässerbewirtschaftungsplan, sind in der Broschüre „Die Zukunft unserer Gewässer - Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen 2025“ zusammengefasst.
Stellen Sie Ihre Fragen!
Sie haben nun die Möglichkeit zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen Stellung zu nehmen. Ihre Anmerkungen sollen helfen, den Entwurf des 4. Bewirtschaftungsplans (NGP 2027) und des Maßnahmenprogramms für die Planungsperiode 2027 bis 2033 vorzubereiten und Vorschläge und Anregungen dabei zu berücksichtigen. Sagen Sie uns, ob aus Ihrer Sicht die maßgeblichen Belastungen und Themen erfasst wurden oder ob es zusätzliche Aspekte gibt, die Beachtung finden sollen.
Wie können Sie sich beteiligen?
Bis 22. Juni 2026 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Meinung zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen abzugeben.
Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme an folgende Adressen:
E-Mail an:
wasserrahmenrichtlinie@bmluk.gv.at
Post an:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Abteilung IV/2 - Nationale und Internationale Wasserwirtschaft
Stubenring 1
1010 Wien
Ihre Anmerkungen und Anregungen tragen dazu bei, die Schwerpunkte für den dritten Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan richtig zu setzen. Alle Rückmeldungen, die das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft bis Juni 2026 erhält, können in die Erstellung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans einfließen. Am 22. Dezember 2026 wird dann der Entwurf des Gewässerbewirtschaftungsplans veröffentlicht.
Zeitplan
Dezember 2025: Veröffentlichung der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen
Jänner - Juni 2026: Möglichkeit zur Stellungnahme zu den wichtigen Bewirtschaftungsfragen 2025
Dezember 2026: Veröffentlichung des Entwurfs des 4. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans
Jänner-Juni 2027: Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf des 4. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans
Dezember 2027: Veröffentlichung des 4. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans