Österreichische Bundesforste AG

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Mit dem Bundesforstegesetz 1996 erfolgte die Ausgliederung der „Österreichischen Bundesforste“ und Gründung der „Österreichischen Bundesforste AG“.

Aufgaben

Die Österreichische Bundesforste AG führt den Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen, wickelt Liegenschaftsgeschäfte ab und verwaltet Grundstücke des Bundes. Bei der Nutzung und Vermarktung von Holz und forstlichen Nebenprodukten soll ein bestmöglicher wirtschaftlicher Erfolg erzielt werden. Gleichzeitig besteht an der Aufgabenerfüllung ein hohes öffentliches Interesse.

Zielsetzungen

Zu den wesentlichen Zielen zählen:

  • die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder,
  • der Schutz von Trink- und Nutzwasserreserven,
  • die Erhaltung ökologisch wertvoller Gebiete und Naturdenkmäler,
  • die Mitwirkung bei Nationalparkflächen,
  • eine ökologisch ausgewogene Wildbewirtschaftung sowie
  • die Sicherung bestehender Einforstungsrechte.

Weitere Bestimmungen

Das Bundesforstegesetz 1996 enthält außerdem Vorgaben zum Umgang mit Flächen, zu Jagd- und Fischereipachtverträgen, zum Fruchtgenussrecht der Gesellschaft sowie zu Personalangelegenheiten.

Weiterführende Informationen