Klima und Umwelt Kesseltausch startet neu: Förderung für klimafreundliches Heizen ab 2. November wieder verfügbar
BMLUK öffnet Förderungsaktion „Kesseltausch 2026“ erneut; Förderung für Fernwärme, Wärmepumpen und Holzheizungen; Registrierung und Antragstellung ab 2. November möglich
Ab 02. November 2026 können sich private Haushalte wieder für den „Kesseltausch 2026“ registrieren und eine Förderung für den Umstieg von einer fossilen Heizung auf Nah- oder Fernwärme, eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe beantragen. Die Neuauflage richtet sich an Privatpersonen in Ein-/Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern. Berücksichtigt werden Lieferungen und Leistungen ab dem 7. Oktober 2026.
Landwirtschafts- und Umweltminister Norbert Totschnig: „Mit dem Neustart des Kesseltauschs stellen wir sicher, dass Haushalte ihren Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme noch in diesem Jahr fortsetzen können. Jeder getauschte fossile Kessel trägt dazu bei, Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich zu reduzieren und die Abhängigkeit von teuren und oft unzuverlässigen fossilen Energieimporten zu verringern. Wir setzen damit auf heimische erneuerbare Energie und machen uns Schritt für Schritt unabhängiger von importiertem Öl und Gas. Gleichzeitig stärken diese Investitionen die regionale Wertschöpfung und das heimische Handwerk.“
Bis zu 6.000 Euro für ein klimafreundliches Heizsystem
Für den Umstieg von fossilen Heizsystemen wurden folgende Förderungspauschalen festgesetzt:
- 4.000 Euro für den Anschluss an Nah- oder Fernwärme
- 5.000 Euro für Wärmepumpen
- 6.000 Euro für Holzheizungen
Der Bohrbonus für Wärmepumpen sowie der Solarbonus bleiben bestehen.
Förderung schafft Übergang zur Sanierungsoffensive 2027
Nachdem die für 2026 vorgesehenen Budgetmittel Mitte des Jahres ausgeschöpft waren, sind durch Projektstornierungen, nicht umgesetzte Vorhaben und verfallene Registrierungen wieder Genehmigungsmöglichkeiten innerhalb des Zusagerahmens für 2026 frei geworden. Damit können private Haushalte noch vor dem Start der Sanierungsoffensive 2027 wieder beim Umstieg auf ein klimafreundliches Heizsystem unterstützt werden. Die Förderungshöhen in der Neuauflage wurden bereits an das für die Sanierungsoffensive 2027 vorgesehene Niveau angepasst und bleiben 2027 unverändert.
Der Weg zur Förderung
Das Einreichverfahren beginnt mit der Registrierung. Anschließend haben Förderungswerberinnen und Förderungswerber maximal neun Monate Zeit, den Kesseltausch umzusetzen und den Förderungsantrag zu stellen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Projekt abgeschlossen und abgerechnet sein. Nach Prüfung und Genehmigung erfolgt die Auszahlung der Förderung.
Registrierungen und Anträge können bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Budgetmittel, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2026, eingereicht werden. Ab 4. Jänner 2027 können dann die neuen Förderanträge 2027 gestellt werden.
Alle Informationen zur Förderungsaktion, zu den Förderungskriterien und zum Einreichverfahren sind auf der Website der Sanierungsoffensive verfügbar.