Batterien
Die derzeit noch geltende Batterienverordnung (BGBl. II Nr. 159/2008) ist über 15 Jahre alt und gibt umfassende Regelungen für Batterien vor. Seit 18. August 2025 gelten jedoch die Bestimmungen der neuen EU-Batterienverordnung 2023/1542. Das EU-Batterienverordnung Begleitgesetz wurde jedoch noch nicht beschlossen und ist somit noch nicht in Kraft.
Die aktuellen Daten sind auch im Elektronischen Datenmanagement (EDM) als Registerabfrage abrufbar.
- Liste der Sammel- und Verwertungssysteme BAT, Stand Oktober 2025 (PDF, 140 KB)
- Elektronisches Datenmanagement (EDM)
- Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle
Sammel- und Verwertungssysteme
Die gemäß dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) eingerichteten und genehmigten Sammel- und Verwertungssysteme für Altbatterien übernehmen gegen Entrichtung einer Gebühr die Pflichten der Hersteller (erweiterte Herstellerverantwortung).
Hinweis
Hier gehts zur „Liste der Sammel- und Verwertungssysteme“ für Elektroaltgeräte.