Batterien

Die derzeit noch geltende Batterienverordnung (BGBl. II Nr. 159/2008) ist über 15 Jahre alt und gibt umfassende Regelungen für Batterien vor. Seit 18. August 2025 gelten jedoch die Bestimmungen der neuen EU-Batterienverordnung 2023/1542. Das EU-Batterienverordnung Begleitgesetz wurde jedoch noch nicht beschlossen und ist somit noch nicht in Kraft.
Sammel- und Verwertungssysteme
Die gemäß dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) eingerichteten und genehmigten Sammel- und Verwertungssysteme für Altbatterien übernehmen gegen Entrichtung einer Gebühr die Pflichten der Hersteller (erweiterte Herstellerverantwortung).
Das Verzeichnis der Sammel- und Verwertungssysteme für Altbatterien gemäß § 29 Absatz 4 letzter Satz AWG 2002 wird derzeit überarbeitet und in Kürze hier veröffentlicht. Die aktuellen Daten sind dann auch im Elektronischen Datenmanagement (EDM) als Registerabfrage abrufbar.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria.
HinweisHinweis
Für Elektroaltgeräte gibt es eine eigene „Liste der Sammel- und Verwertungssysteme“.