Begleitschein

Mit 1. Juli 2013 ist die Abfallnachweisverordnung 2012 in Kraft getreten, notwendig sind damit Begleitscheinformular inklusive Streckengeschäftsbegleitschein.
Bei jeder Übergabe eines gefährlichen Abfalls oder eines (gefährlichen oder nicht gefährlichen) POP-Abfalls an eine andere Rechtsperson muss von der Abfallübergeberin/dem Abfallübergeber ein Begleitschein ausgestellt und bei der Beförderung mitgeführt werden: