Begleitschein

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Mit 1. Juli 2013 ist die Abfallnachweisverordnung 2012 in Kraft getreten, notwendig sind damit Begleitscheinformular inklusive Streckengeschäftsbegleitschein.

Bei jeder Übergabe eines gefährlichen Abfalls oder eines (gefährlichen oder nicht gefährlichen) POP-Abfalls an eine andere Rechtsperson muss von der Abfallübergeberin/dem Abfallübergeber ein Begleitschein ausgestellt und bei der Beförderung mitgeführt werden:

Begleitschein für gefährlichen Abfall und für POP-Abfall