Durch die vom BMLUK veröffentlichte Leitlinie zu Rodentizidprodukten mit antikoagulanten Wirkstoffen und die Rodentizidsachkunde-Verordnung ergeben sich für den Handel neue Bedingungen bei der Abgabe von Rodentizidprodukten mit antikoagulanten Wirkstoffen.
Rodentizide sind Biozidprodukte und werden vor allem zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen eingesetzt. Die meisten Rodentizide enthalten antikoagulante (blutgerinnungs- hemmende) Wirkstoffe. Ihr Einsatz ist geboten, jedoch gleichzeitig für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt mit hohen Risiken verbunden. Die Leitlinie tritt mit 1. April 2026 in Kraft.
Hintergrund und Neues auf einen Blick