Halonbankverordnung
BGBl. II Nr. 179/2018, mit dieser Verordnung wurde eine umfangreiche Rechtsbereinigung im Chemikalien- und Biozidrecht vorgenommen.
Soweit der Einsatz von Halonen (bromierte vollhalogenierte Kohlenwasserstoffe) EU-rechtlich noch zugelassen werden darf („kritische Verwendungszwecke“), sind in dieser Verordnung Meldepflichten festgelegt, um die in Österreich vorhandenen Mengen an Halonen erfassen zu können.
Zum Zweck eines kontrollierten Halonmanagements ist auf der Grundlage dieser Verordnung die so genannte „österreichische Halonbank“ eingerichtet worden. Die Halonbank bietet die Möglichkeit, Halone zu sammeln, damit sie für einen der noch zulässigen Verwendungszwecke eingesetzt werden können.