Übersicht zu den EU-Verordnungen zum Thema Chemiepolitik
Im September 2014 wurden in Europa Maßnahmen eingeführt, die den Missbrauch von Explosivstoffen für kriminelle und terroristische Taten verhindern sollen.
Die internationalen Rechtsgrundlagen sind die Klimakonvention und das Kyoto-Protokoll. Ziel dieser Verordnung ist es, die Emissionen der vom Kyoto-Protokoll erfassten fluorierten Treibhausgase zu reduzieren bzw. zu verhindern.
Die CLP-Verordnung Nr. 1272/2008 regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe und Stoffgemische und wurde am 18. Dezember 2006 beschlossen und am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die inhaltlichen Regelungen der EU-Detergenzienverordnung betreffen die biologische Abbaubarkeit von waschaktiven Substanzen in Detergenzien (Wasch- und Reinigungsmittel) sowie die Inhaltsstoffkennzeichnung und das Datenblatt für Detergenzien.
Verordnung des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
Die Verordnung (EU) 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien wurde zuletzt durch die Delegierte Kommissionsverordnung (EU) 2024/3199 geändert, die gültig ab 1. März 2025 den Anhang I umfangreich ergänzt und die Stoffe PFHxS und Endosulfan in die Verbotsliste des Anhangs V aufnimmt.
Die Neufassung der der Verordnung über persistente organische Schadstoffe setzt das Stockholmer Übereinkommen und das Protokoll zum Genfer Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend POP um.
Die Quecksilber-Verordnung regelt die Ausfuhr von Quecksilber, quecksilberhältigen Verbindungen und Legierungen, beschränkt Quecksilber in Erzeugnissen und enthält abfallrechtliche Bestimmungen zur sicheren Lagerung.
Die REACH-Verordnung Nr. 1907/2006 regelt die Registrierung, Zulassung, Beschränkung und Bewertung chemischer Stoffe und wurdem am 18. Dezember 2006 beschlossen und am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.