Export-Import-Verordnung

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Die Verordnung (EU) 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien wurde zuletzt durch die Delegierte Kommissionsverordnung (EU) 2026/1278 geändert, die gültig ab 1. Oktober 2026 den Anhang I um die Phthalate DEHP und DBP, Trichlorethylen und etliche Chrom- und Arsenverbindungen ergänzt und die POPs UV-328, Methoxychlor und Dechloran+ in die Verbotsliste des Anhangs V aufnimmt.

Die Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien setzt nicht nur das Rotterdamer Übereinkommen (PIC) um, sondern geht in Bezug auf in der EU streng beschränkte oder verbotene Industriechemikalien oder Pestizide darüber hinaus – insbesondere übernimmt sie die Vorschriften der CLP-Verordnung.

In die Kontrolle der Ein- und Ausfuhr ist neben den Überwachungsorganen der Bundesländer auch der Zoll eingebunden. Dessen Arbeitsrichtline wurde in der Finanzdokumentation (Findok) des BMF verlautbart. 

Das PIC-Verfahren, das von der Kommission und den Bezeichneten Nationalen Behörden durchgeführt wird, wird seit 2. September 2014 über das so genannte  ePIC-System (ECHA) der Europäischen Chemikalienagentur (European Chemicals Agency, ECHA) abgewickelt. Zur Information über Details wurde eine Guidance der Kommission erstellt. Die Neufassung dieser Verordnung trat am 1. März 2014 in Kraft, e-PIC wird seit 2. September 2014 abgewickelt.

Tipp

​​​​​​​PIC: Rotterdamer Übereinkommen