EU-Detergenzien-Verordnung
Die inhaltlichen Regelungen der EU-Detergenzienverordnung betreffen die biologische Abbaubarkeit von waschaktiven Substanzen in Detergenzien (Wasch- und Reinigungsmittel) sowie die Inhaltsstoffkennzeichnung und das Datenblatt für Detergenzien.
Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien gilt seit dem 8. Oktober 2005, ist auch in Österreich in all ihren Teilen verbindlich und gemäß § 71 ChemG 1996 sanktionierbar. Am 23. März 2026 ist die neue Verordnung (EU) 2026/405 über Detergenzien und Tenside und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 in Kraft getreten; diese löst die alte Verordnung (EG) Nr. 648/2004 mit 23. September 2029 ab.
Mit den neuen Rechtsvorschriften wird der Verkauf der Produkte auf dem gesamten EU-Markt erleichtert und gleichzeitig der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt gewährleistet. Außerdem werden die Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher vereinfacht und die Kennzeichnungspflichten für Unternehmen genauer gefasst. Mit der neuen Verordnung werden die Vorschriften aktualisiert, um Innovationen wie Mikroorganismen in Reinigungsmitteln Rechnung zu tragen und nachhaltige neue Methoden wie Nachfüllpackungen zu fördern.
Außerdem werden eine digitale Kennzeichnung und der digitale Produktpass für Detergenzien und Tenside eingeführt. Verbessert werden zudem die Sicherheits- und Umweltanforderungen, die Angaben auf den Etiketten, die Marktüberwachung (insbesondere bei Importen) und die Transparenz bei Behörden, Gesundheitssystemen und Giftnotrufzentralen. Tierversuche bei der Herstellung von Detergenzien werden verboten.