Aktionsplan

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Im Rahmen des 8. Treffens der Vertragsparteien der UNECE Aarhus Konvention (MOP8) im November 2025 wurde die Entscheidung VIII/8b getroffen, die auf Grund von Feststellungen des Einhaltungsausschusses (Aarhus Convention Compliance Committee - ACCC) Österreich aufforderte, bis 1.7.2026 einen Aktionsplan (Plan of Action) zur Beseitigung von Mängeln in Umsetzung der Aarhus Konvention zu erstellen.
 

Österreich wird die mangelhafte Umsetzung von Art. 9 Abs. 3 Aarhus Konvention vorgeworfen, wonach Mitglieder der Öffentlichkeit (insbesondere Umweltorganisationen) Zugang zu verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren haben sollen, um die von Behörden vorgenommenen Handlungen anzufechten, die gegen innerstaatliches Umweltrecht verstoßen („access to justice“). Die Beanstandungen nehmen Bezug auf die Verfahren vor dem Einhaltungsausschuss - ACCC/C/2010/48 und ACCC/C/2011/63.

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) erstellte, nach Konsultation der im Bund sowie in den Bundesländern betroffenen Stellen, den Entwurf eines solchen Aktionsplans und lädt nunmehr die Öffentlichkeit ein, Stellungnahmen zu diesem Entwurf zu übermitteln.

Bis 1. September 2026
an: abt-65@bmluk.gv.at

Nutzen Sie diese Gelegenheit, sich an der Umsetzung der Aarhus Konvention in Österreich zu beteiligen!

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