Hochseeschutz-Übereinkommen
Das Hochseeschutz-Übereinkommen (BBNJ) ist eines der bedeutendsten internationalen Naturschutzüberkommen der letzten Jahrzehnte, das den Schutz der globalen Meere stärkt. Es gilt als Meilenstein des multilateralen Umweltschutzes.
Nach mehr als 14 Jahren internationaler Verhandlungen wurde das Hochseeschutz-Übereinkommen (engl: Biodiversity Beyond National Jurisdiction, BBNJ) beschlossen und ist mittlerweile auch in Kraft. Nun steht es in Österreich kurz vor der Ratifikation.
Die Ozeane sind Lebensraum unzähliger, vielfach noch unerforschter Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen. Die Tiefsee, die mehr als 60 Prozent der Erdoberfläche umfasst, ist bis heute zu weniger als 1 Prozent wissenschaftlich erforscht; vom Tiefseeboden sogar nur rund 0,001 Prozent. Gleichzeitig übernehmen die Ozeane eine zentrale regulierende Funktion: Sie nehmen etwa ein Drittel der menschengemachten CO₂-Emissionen auf und tragen wesentlich zur Dämpfung des Klimawandels bei. Gesunde Meere sind also auch für ein Binnenland wie Österreich enorm wichtig.
Das Übereinkommen etabliert erstmals vier zentrale Themenbereiche für den Schutz der Hochsee:
- die Ausweisung von Meeresschutzgebieten auch in internationalen Gewässern,
- verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen für potenziell schädliche Aktivitäten,
- Regelungen zu Zugang und Vorteilsausgleich bei der Nutzung mariner genetischer Ressourcen, insbesondere zugunsten von Entwicklungsländern,
- sowie Kapazitätsaufbau und Technologietransfer zur Stärkung der globalen Umsetzung.
Bedeutung für Wissenschaft und internationale Zusammenarbeit
Für die österreichische Wissenschaft und Wirtschaft ist das Übereinkommen von großer Bedeutung. Wir verfügen über eine starke Forschungslandschaft in den Bereichen Umwelt-, Bio-, Medizin- und Biotechnologie, die gut international vernetzt arbeitet. Das BBNJ-Übereinkommen schafft erstmals klare und verlässliche Rahmenbedingungen für den Zugang zu marinen genetischen Ressourcen sowie für den internationalen wissenschaftlichen Austausch.
Durch aktives Mitwirken an der Ausgestaltung dieser Regeln kann Österreich dazu beitragen, dass Forschung auf der Hochsee weiterhin offen, kooperativ und fair möglich bleibt und gleichzeitig Rechtssicherheit geschaffen wird.
„Der Schutz der Meere ist eine gemeinsame Verantwortung der internationalen Staatengemeinschaft. Ihre Bedeutung für Klima, Biodiversität, Ernährungssicherheit und Lebensgrundlagen betrifft die gesamte Menschheit – auch ein Binnenland wie Österreich. Das Übereinkommen schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für den Schutz der Hochsee und stärkt die wissenschaftliche Zusammenarbeit, sowie die maritime Forschung. Zudem leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der globalen Biodiversität und zur Stabilität des größten Ökosystems der Erde und sichern die österreichische Forschung in diesem Bereich ab.“
Klima- und Umweltminister Norbert Totschnig.
Hinweis
- Mehr Infos zum Hochseeschutz-Übereinkommen und FAQs:
- Was ist die "Hohe See"?
Von Ausnahmen abgesehen beginnt die Hohe See jenseits der 200-Seemeilen-Zone (ca. 370 km) der Küstenstaaten. Sie gilt als „gemeinsames Erbe der Menschheit“: Ihre natürlichen Ressourcen gehören allen und sollen von allen Nationen sorgsam und verantwortungsvoll genutzt werden. - Was bedeutet "Beyond National Jurisdiction"?
Als Areas Beyond National Jurisdiction (ABNJ) versteht man diese Gebiete außerhalb der Hoheitsgewalt von Nationalstaaten. Zwei Drittel der Ozeane liegen in ABNJ-Gebieten - sie umfassen rund 90 % der Meere. - Wo liegen die inhaltlichen Grenzen und Chancen des Übereinkommens?
BBNJ legt keine Fischereiquoten fest und greift nicht in die Mandate bestehender Fischereiabkommen (Regional fisheries management organisations (RFMOs)) ein. Das Abkommen verpflichtet aber andere internationale Organisationen dazu, BBNJ-Schutzgebiete „gebührend zu berücksichtigen“ und kooperativ an deren Umsetzung mitzuwirken (Art. 22 BBNJ). Die Nutzung mineralischer Ressourcen am Meeresboden fällt nicht unter das BBNJ-Abkommen. Dafür ist die Internationale Meeresbodenbehörde (International Seabed Authority, ISA) zuständig. Die ISA ist eine von vier Institutionen, die durch das Seerechtsübereinkommen geschaffen wurden.
- Was ist die "Hohe See"?
- Zeitplan und Ratifikation in Österreich
- Das UN – Abkommen wurde nach 14-jähriger Verhandlung 2023 von 110 Staaten unterzeichnet, darunter Österreich und alle anderen EU Mitgliedstaaten.
- Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag sprachen sich der Nationalrat im November 2025 dafür aus, dass Österreich das Übereinkommen rasch ratifizieren soll, um von Anfang an in den Entscheidungsgremien mitwirken zu können (555/A(E)).
- Der Beschluss für die Ratifikation erfolgte im Ministerratsvortrag am 20. Jänner 2026.
- Nach der parlamentarischen Behandlung und Zustimmung von National- und Bundesrat kann Österreich die Ratifikationsurkunde bei der UN in New York hinterlegen. Danach wird Österreich Vertragspartei des Übereinkommens.
- Die erste Vertragsparteienkonferenz des Übereinkommens (Conference of Parties – COP) wird 2026 oder 2027 stattfinden. Für eine Teilnahme und Mitbestimmung Österreichs an wegweisenden Entscheidungen der 1. BBNJ – COP ist eine Ratifikation und Mitgliedschaft von Österreichs notwendig.