Klimabonus

Der Klimabonus wurde 2022 als Bonuszahlung im Rahmen der ökosozialen Steuerreform eingeführt. Alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz im Anspruchsjahr für mindestens sechs Monate in Österreich hatten, haben einen Klimabonus erhalten. Der Klimabonus wurde antragslos als Überweisung oder in Gutscheinform ausbezahlt; die nach Regionalkategorie gestaffelten Beträge wurden jedes Jahr neu festgesetzt.
Der Klimabonus wurde durch eine Novelle des Klimabonusgesetzes auf die Jahre 2022 bis 2024 begrenzt. Das ist Teil der Sanierungsmaßnahmen der Bundesregierung, die im Rahmen des Doppelbudgets 2025/2026 getroffen wurden. Ansprüche auf vergangene Klimaboni bleiben aufrecht und können nachträglich bis Dezember 2027 geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Anspruchsvoraussetzungen im jeweiligen Anspruchsjahr erfüllt waren.
Aufrechte Ansprüche betreffen vor allem Personen, die ihren RSa/RSb-Brief samt Klimabonusgutscheinen nicht rechtzeitig bei der Poststelle abgeholt haben und der Brief daraufhin retour ging. Betroffene Personen können eine nachträgliche Auszahlung des Klimabonus über das Kontaktformular auf der Klimabonuswebsite beantragen. Die Geltendmachung eines nicht ausgezahlten Klimabonus ist bis zum 31. Dezember 2027 möglich. Danach erlischt der Anspruch endgültig.