Carbon Removal Certification Framework (CRCF)

Windrad
Foto: BMLUK / Alexander Haiden

Die EU schuf einen freiwilligen Unionsrahmen für die Zertifizierung dauerhafter CO2-Entnahmen, kohlenstoffspeichernder Landbewirtschaftung (Carbon Farming) und der CO2-Speicherung in Produkten. Dies soll Anreize für hochwertige CO2-Entnahmen und hochwertige Verringerung von Bodenemissionen in allen Branchen schaffen.

Warum braucht Österreich CO2-Entnahmen?

Netto-Null-Treibhausgasemissionen bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgasemissionen emittiert werden als aus der Atmosphäre entnommen werden. Netto-Null strebt somit an, dass der Anteil an Treibhausgasen in der Atmosphäre konstant bleibt und nicht weiter ansteigt. Nicht alle Emissionen lassen sich in absehbarer Zeit auf null reduzieren, weshalb zusätzlich zur Emissionsreduktion die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre für das Erreichen von Netto-Null notwendig ist. Sektoren, die voraussichtlich Restemissionen haben werden, sind die Landwirtschaft, Fluorierte Gase und die Abfallwirtschaft.

Deshalb müssen Methoden zur CO2-Entnahme und -Speicherung rasch entwickelt und ausgebaut werden, um die verbleibenden, schwer vermeidbaren Emissionen auszugleichen.

Wie groß ist die Emissionslücke in Österreich?

  • Verbleibende Industrieemissionen: 4,4-12,1 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr („hard to abate“)
  • Restliche nicht-industrielle Emissionen: 5-6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr („nicht energetisch“)

CO₂-Emissionen großer industrieller Punktquellen müssen zur Erreichung der Klimaneutralität entweder permanent geologisch gespeichert bzw. für permanente CCU-Anwendungen genutzt werden oder mithilfe technischer oder natürlicher Senken nachweisbar kompensiert werden. Zusätzlich dazu könnten im Bereich Industrie im Jahr 2040 jährlich 1 bis 2 Millionen Tonnen CO2-Emissionen aus der Verbrennung nachhaltiger Biomasse anfallen. Hier besteht das Potenzial für negative Emissionen, indem die CO₂-Mengen biogenen Ursprungs aus dem Rauchgasstrom abgeschieden, transportiert und geologisch gespeichert oder permanent weiter genutzt werden. Im Sinne einer umfassenden Treibhausgasbilanz sind auch Wechselwirkungen zwischen Biomassenutzung und der natürlichen Senkenleistung (Sektor LULUCF) mitzudenken.

Wie viel CO2 soll der Atmosphäre entnommen werden?

Österreich muss nach gängigen Szenarien mittels technischer Senken jährlich zwischen 1,7–6,3 Millionen Tonnen CO2 der Atmosphäre entnehmen, um klimaneutral zu werden.

Carbon Removal Certification Framework - CRCF

Die Verordnung zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung dauerhafter CO2-Entnahmen, kohlenstoffspeichernder Landbewirtschaftung (carbon farming) und der CO2-Speicherung in Produkten (EU/2024/3012) wurde am 6. Dezember 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Sie schafft einen EU-weiten freiwilligen Rahmen für die Zertifizierung von Carbon Removals und Carbon Farming. Durch die Festlegung von EU-Qualitätskriterien und die Festlegung von Überwachungs- und Berichterstattungsprozessen werden Investitionen in innovative CO2-Entnahmetechnologien sowie nachhaltige Carbon Farming-Lösungen erleichtert und gleichzeitig Greenwashing entgegenwirkt.

Nähere Infos finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Was sind die Qualitätskriterien?

Die Verordnung legt freiwillige europaweit einheitliche und hohe Qualitätsstandards für Carbon Removal- und Carbon Farming-Tätigkeiten fest. Für die verschiedenen Aktivitäten werden die Details der Zertifizierungsmethoden in delegierten Verordnungen festgelegt.

Quantifizierung

Es gibt klare Vorgaben für die Berechnung des Netto-Nutzens der Tätigkeiten.

Additionalität

Jede Tätigkeit muss zusätzlich sein.

Speicherung, Überwachung und Haftung

Das entnommene CO2 muss dauerhaft oder für bestimmte klimarelevante Zeiträume gespeichert werden.

Nachhaltigkeit

Eine Tätigkeit darf die Umwelt nicht erheblich beeinträchtigen und kann positive Nebeneffekte für Nachhaltigkeitsziele mit sich bringen.

Zertifizierungsmethoden in Ausarbeitung

  1. Es liegt bereits ein Entwurf der delegierten Verordnung vor, welche die Zertifizierungsmethoden für BioCCS, DACCS und BCR enthält. Dabei handelt es sich um die Tätigkeiten, die zu dauerhaften CO2-Entnahmen führen.
  2. Außerdem liegen die Entwurfselemente für eine delegierte Verordnung vor, welche die Carbon-Farming-Zertifizierungsmethoden für Tätigkeiten auf landwirtschaftlichen Böden, die Wiedervernässung und Wiederherstellung von Mooren und das Pflanzen von Bäumen enthält. Die Tätigkeiten zur Wiedervernässung und Wiederherstellung von Mooren führen zu einer dauerhaften Verringerung von Bodenemissionen. Die anderen Tätigkeiten führen zu einer temporären CO2-Entnahme oder Verringerung von Bodenemissionen.
  3. Es liegen auch Entwurfselemente für eine delegierte Verordnung vor, welche eine Zertifizierungsmethode im Bereich CO2-Speicherung in Produkten enthält. Hier geht es um den Einsatz biobasierter Materialien wie Holz oder Dämmstoffe in Gebäuden

Durchführungs-Verordnung zur Zertifizierung

Scope der Verordnung

Harmonisierte technische Vorschriften für:
  • Zertifizierungssysteme, die von der EU-Kommission anerkannt werden
  • Zertifizierungsstellen
  • Auditverfahren, einschließlich der Zertifizierungsregister
  • Kohärenz & Vereinfachung: enge Anlehnung an Nachhaltigkeitszertifizierung der RED II (D-VO 2022/966) und an MRR des Emissionshandels (D-VO 2018/2066)
Relevante Normen für Zertifizierungsstellen: EN ISO/IEC 17065 (Arbeitsweise); EN ISO/IEC 17029, EN ISO 14065 (Validierungs-, Verifizierungstätigkeit); EN ISO/IEC 19011 (Auswahl u. Kompetenzen d. Auditteams)
 
Die Durchführungs-Verordnung zur Zertifizierung soll im Herbst 2025 in Kraft treten.