LULUCF in der Phase bis 2020

Bis 2020 wurde der Landnutzungssektor maßgeblich durch die Vereinbarungen unter dem Kyoto-Protokoll in der Klimapolitik berücksichtigt. Die international vereinbarten Anrechnungsregeln bildeten auch die Basis für die Einbeziehung von LULUCF in die EU-interne Klimapolitik.
Regeln für den Landnutzungssektor 2013–2020
Die EU-Klimaziele für 2020 wurden in Österreich rechtlich durch das Klimaschutzgesetz (KSG) und das Emissionszertifikategesetz (EZG 2011) umgesetzt und umfassen die Sektoren:
- Abfallwirtschaft
- Energie und Industrie
- Fluorierte Gase
- Gebäude
- Landwirtschaft
- Verkehr
Nicht davon erfasst ist der Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF), da zum Zeitpunkt der Annahme des EU-Klimapaketes noch keine Klarheit über die Berücksichtigung des LULUCF-Sektors im Rahmen des internationalen Kyoto-Protokolls für 2013–2020 bestand.
Bei der UN-Klimakonferenz in Doha 2012 wurden die Regeln und Ziele für die zweite Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll (2013–2020) angenommen (Entscheidung über die Anrechnungsregeln für LULUCF).
Auf Basis dieser Regeln wurde ein EU-Rechtsakt zur Berücksichtigung des LULUCF-Sektors in der EU-Klimapolitik 2020 verabschiedet (Decision No. 529/2013/EU, LULUCF-Beschluss).
Der Rechtsakt sieht insbesondere vor, dass das Berichtswesen in diesem Sektor kontinuierlich bis 2020 verbessert wird und Informationen zu gesetzten beziehungsweise geplanten Klimaschutzmaßnahmen erstellt und an die Europäische Kommission übermittelt werden.
In dem Zusammenhang sieht Artikel 10 des Rechtsakts vor, dass die Mitgliedstaaten Aktionspläne mit Informationen über ihre derzeitigen und künftigen Maßnahmen im Bereich des Landnutzungssektors zusammenstellen und an die Europäische Kommission übermitteln. Der österreichische Aktionsplan wurde mit Ende Juni 2014 finalisiert und an die Kommission notifiziert; der Halbzeitevaluierungsbericht wurde mit 22. Dezember 2016 erstellt und ebenfalls an die Kommission übermittelt. Der Abschlussbericht, in dem über die gesamte Periode 2013–2020 berichtet wird, wurde mit Ende 2020 an die Kommission übermittelt.
Der finale Abrechnungsbericht über die zweite Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll zeigt, dass Österreich das für 2013 bis 2020 vereinbarte Klimaziel eingehalten hat.