Gemeinsames Übereinkommen zur sicheren Behandlung abgebrannter Brennelemente & radioaktiver Abfälle
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Das „Gemeinsame Übereinkommen“ soll weltweit hohe Sicherheitsstandards bei Einrichtungen zur Entsorgung von abgebrannten Brennelementen sowie von radioaktiven Abfällen sicherstellen.
Das „Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle“ (englisch „Joint Convention on the Safety of Spent Fuel Management and on the Safety of Radioactive Waste Management“) ist ein völkerrechtliches Übereinkommen, das 1997 verabschiedet wurde. Mittlerweile haben 91 Mitgliedsländer der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) das Übereinkommen unterzeichnet, darunter auch Österreich (Stand Juni 2025).
Ziel des Übereinkommens ist ein weltweit hoher Sicherheitsstandard bei Einrichtungen zur Entsorgung von abgebrannten Brennelementen sowie von radioaktiven Abfällen. Vorkehrungen gegen mögliche Gefahren mit radiologischen Folgen sollen geschaffen und langfristig erhalten werden.
Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens verpflichten sich die Vertragsstaaten alle drei Jahre einen „Nationalen Bericht“ zu verfassen. Dieser Nationalbericht beschreibt den aktuellen Status hinsichtlich der Entsorgung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen. Dies beinhaltet die rechtlichen Grundlagen der jeweiligen Staaten, das Inventar der abgebrannten Brennelemente und radioaktiven Abfälle sowie Sicherheitsmaßnahmen zur Lagerung und Entsorgung. Im Rahmen einer internationalen Überprüfungstagung werden die jeweiligen Nationalberichte präsentiert und zur Diskussion gestellt.
Die Überprüfungstagungen werden am Sitz des Sekretariats des Gemeinsamen Übereinkommens, der IAEO, in Wien durchgeführt. Die achte Überprüfungstagung fand von 17. bis 28. März 2025 statt. Die neunte Überprüfungstagung wird voraussichtlich von 27. März bis 7. April 2028 stattfinden.
Das gemeinsame Übereinkommen und der aktuellste österreichische Nationalbericht sind als Download verfügbar:
TippTipp
Weitere Details zum Gemeinsamen Übereinkommen in Englisch (IAEO)
8. Überprüfungstagung der Vertragsparteien
Delegationen von 77 Vertragsparteien des Gemeinsamen Übereinkommens trafen sich von 17. bis 28. März 2025 zur achten Überprüfungstagung am Sitz der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien. Die österreichische Delegation setzte sich aus Vetreter:innen des Bundesministeriums für eurpäische und internationale Angelegenheiten und es BMLUK (bis 31. März 2025 BMK) zusammen. Analog zu den sieben früheren Überprüfungstagungen wurde auch für die 8. Überprüfungstagung ein Nationalbericht verfasst, Fragen anderer Vertragsparteien beantwortet und eine Präsentation im Rahmen der Überprüfungstagung gehalten.
Peer Review: Gutes Zeugnis für Österreich
Im Rahmen der Überprüfungstagung fanden Länderpräsentationen in Kleingruppen von etwa zehn bis 15 Ländern statt. Österreich hielt die nationale Präsentation in einer solchen Gruppe mit unter anderem Deutschland und Russland und stellte sich den Fragen dieser sowie weiterer Länder. Im Anschluss an die Präsentation sowie einer ausführlichen Diskussion wurden die Schlussfolgerungen für Österreich wie folgt zusammengefasst:
- Erfolgreiche Überprüfung mit aktiver Beteiligung der Ländergruppenmitglieder und anderen im Raum anwesenden Personen.
- Drei Bereiche, in denen gute Leistungen erbracht wurden, wurden identifiziert:
- Fortschritte bei der Minimierung von radioaktiven Abfällen zur Entsorgung
- Behandlung von kontaminierten Materialien mit der Erdmessanlage
- Ausreichende Bereitstellung von Ressourcen, um den Prozess zur Entsorgung radioaktiver Abfälle voranzutreiben
- Österreich demonstriere Engagement und Willen zur Zusammenarbeit.
- Die Behandlung radioaktiver Abfälle bei Nuclear Engineering Seibersdorf (NES) befinde sich auf dem Stand der Technik, während gleichzeitig Fortschritte in Hinblick auf die Endlagerung gemacht wurden.
- Der Entsorgungsbeirat habe eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Entsorgungslösungen.
Zur weiteren Verbesserung plant Österreich unter anderem die Weiterführung des Entsorgungsbeirats, den Erhalt der Technik der Entsorgungsanlagen in Seibersdorf, sowie die Durchführung internationaler Überprüfungsmissionen durch unabhängige Expert:innen.
Als Herausforderung wurde unter anderem die weitere Umsetzung des Nationalen Entsorgungsprogramms, einschließlich der Entscheidung über ein geplantes Endlager, genannt.
