Nationales Entsorgungsprogramm

Icon Radioaktiver Abfall

Das Nationale Entsorgungsprogramm legt die österreichische Strategie für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle dar. Es wurde im Jahr 2018 beschlossen und zuletzt 2025 aktualisiert.

Die Richtlinie 2011/70/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (EUR-Lex) verpflichtet alle Mitgliedstaaten zur sicheren und verantwortungsvollen Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle. Zu diesem Zweck muss jeder Staat für diesen Bereich ein Nationales Programm erstellen, das das Management der radioaktiven Abfälle von seiner Entstehung bis zur Endlagerung umfasst und den Schutz der Bevölkerung, der Umwelt und künftiger Generationen vor ionisierender Strahlung sicherstellt. Zugleich verlangt die Richtlinie, dass die Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu allen relevanten Informationen haben und sich effektiv an den Entscheidungen über die Entsorgung der radioaktiven Abfälle beteiligen können.

Die rechtlichen Grundlagen für das Nationale Entsorgungsprogramm finden sich in §142 Strahlenschutzgesetz 2020 (RIS).

Das Nationale Entsorgungsprogramm wurde am 5. September 2018 von der Bundesregierung im Ministerrat beschlossen und der Europäischen Kommission notifiziert.

Der Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms wurde der gesetzlich vorgesehenen Strategischen Umweltprüfung unterzogen.

Im Nationalen Entsorgungsprogramm ist verankert, dass die Bundesregierung zur Koordinierung aller Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Programms eine Arbeitsgruppe einzurichten hat. Diese soll in transparenter Weise Entscheidungsgrundlagen für die Bundesregierung zur Endlagerung der in Österreich anfallenden – ausschließlich schwach- und mittelaktiven – radioaktiven Abfällen unter Berücksichtigung von technischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Faktoren erarbeiten.

Aus dieser Verpflichtung heraus hat die Bundesregierung im März 2021 den Österreichischen Beirat für die Entsorgung radioaktiver Abfälle – Entsorgungsbeirat eingerichtet.

Die Koordinierung aller Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm, einschließlich des Entsorgungsbeirats, wird vom BMLUK durchgeführt.

HinweisHinweis

Aktualisierung 2025: Das Nationale Entsorgungsprogramm wurde unter Berücksichtigung der 2024 veröffentlichten Empfehlungen des Entsorgungsbeirats an die Bundesregierung überarbeitet. Für die Entsorgung der österreichischen radioaktiven Abfälle soll nun eine von drei Optionen verfolgt werden. Zudem enthält das Nationale Entsorgungsprogramm nun einen detaillierten Zeit- und Ablaufplan für die Entsorgung der österreichischen radioaktiven Abfälle in den kommenden zehn Jahren (Details in Kapiteln 5 und 9). Darüber hinaus finden sich mehrere Ergänzungen des bestehenden Texts, die zum besseren Verständnis und zur genaueren Erläuterung einiger Aspekte des Nationalen Entsorgungsprogramms dienen.

Die gesetzlich erforderliche, mindestens sechs Wochen umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte von 16. Dezember 2024 bis 10. Februar 2025. Die eingelangten Stellungnahmen wurden bei der Erstellung der finalen Fassung berücksichtigt.

TippTipp

Weitere Informationen zum Entsorgungsbeirat unter entsorgungsbeirat.gv.at